Die höchste Auszeichnung, die eine Gemeinde an eine Person vergeben kann, ist die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes.
Schon im provisorischen Gemeindegesetz von 1849 wurde die Ehrenbürgerschaft speziell erwähnt.
In § 8 hieß es: "Gemeindebürger sind jene, welche ... von der Gemeinde förmlich als solche anerkannt worden sind." Und in § 39: "Die Ehrenbürger(§ 8, ad b) und die wahlberechtigten Angehörigen (§ 28, ad 2) sind in den Wahlkörper der Höchstbesteuerten einzureihen. "
Bis zum heutigen Tag hat die Gemeinde Biedermannsdorf das Ehrenbürgerrecht an nachstehend angeführte bedeutende Persönlichkeiten, die sich für das Gemeinwohl besonders eingesetzt haben, verliehen.
In zeitlicher Reihung ihrer Ernennung sind dies (in Klammer das Datum des Gemeinderatsbeschlusses):
- Bürgermeister Laurenz Hofer (1. Juli 1888)
- Pfarrer Karl Bauer (15. Juli 1894)
- Oberlehrer Johann Korntheuer (2. November 1897)
- Bürgermeister Johann Holzgruber (2. Dezember 1898)
- Johanna Kaltner (2. Dezember 1898)
- Bürgermeister Josef Czech (11. Juli 1910)
- Hauptschuldirektor Anton Strahammer (1. Dezember 1925)
- Oberlehrer Karl Stiglbauer (25. Juni 1960)
- Pfarrer Josef Novak (26. Februar 1975)
- Bürgermeister Josef Bauer (3. Juli 1975)
- Bürgermeister, Landtagspräsident Ing. Leopold Eichinger (27. Mai 1992)
- Geistl. Rat Bonifatius Schütte (21.4.2005)
- Geistl. Rat Dr. Bernhard Mucha (25. Juni 2020)
- Bürgermeister a.D. RegRat Karl Schrattenholzer (25. Juni 2020)
- Franz Mayer (10. Dezember 2020)
- Werner Fink (10. Dezember 2020)
- Bgm. a. D. Beatrix Dalos (14. Dezember 2023)
Neben diesen Persönlichkeiten aus der örtlichen Gesellschaft von Biedermannsdorf wurde das Ehrenbürgerrecht mehrmals auch aus besonderen politischen Gründen und als Ausdruck der Ehrbezeugung an einzelne Vertreter/innen des Landes oder Staates verliehen (diese sind hier nicht angeführt).
(Quelle: Mag. Dr. Christian Fastl in Karl Stiglbauer, Biedermannsdorf - Der Wandel eines Bauerndorfes zur Stadtrandgemeinde von Wien)