Klosterbad - Badeordnung
1. Eintrittskarten werden an der Badkasse zu den jeweils gültigen Tarifen ausgegeben.
2. Bei Schlechtwetter ist das Badpersonal berechtigt, die Öffnungszeiten abzuändern.
3. Bei Überfüllung muss das Bad vorübergehend für weitere Badegäste gesperrt werden.
4. Für abhandengekommene oder nicht eingelöste Karten kann kein Ersatz geleistet werden.
5. Rechte und Verbindlichkeiten der Badegäste ergeben sich aus den Anschlaghinweisen und den Anweisungen des Badpersonals.
6. Das Badpersonal ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen den Zutritt zum Bad zu verwehren, dies gilt besonders bei Personen, bei denen gesundheitliche oder hygienische Bedenken bestehen.1
7. Fahrräder und andere Fahrzeuge sind vor dem Klosterbad abzustellen.
8. Diverse Gegenstände, und Geräte, die die Sicherheit der Badbesucher gefährden und die Ruhe stören könnten, dürfen nicht ins Bad mitgenommen werden.
9. Rundfunkgeräte u. ä. dürfen nur mit Kopfhörer verwendet werden.
10. Hunde und andere Tiere dürfen nicht ins Bad mitgebracht werden.
11. Nichtschwimmer dürfen das Becken nur bis zu einer für sie ungefährlichen Wassertiefe benützen.
12. Kinder unter 6 Jahren haben in das Bad nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Die Begleitpersonen haben die Aufsichtspflicht.
13. Zum Umkleiden sind die Wechselkabinen zu benutzen.
14. Liegen, Liegestühle und Schirme sind vor Verlassen des Bades wieder an den Platz zurückzuzustellen woher sie entnommen wurden.
Grundsätze, für das von den Badegästen zum Schutz der Gesundheit, insbesondere in hygienischer Hinsicht zu beachtende Verhalten:
a) Personen, die an ansteckenden Krankheiten leiden, haben keinen Zutritt zum Bad.
b) Vor jedem Betreten des Bades ist zu duschen, ausgenommen wenn das Becken nur kurzzeitig verlassen worden ist.
c) Im gesamten Bereich des Bades ist auf strengste Sauberkeit zu achten. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu geben.
d) Verunreinigungen des Badebeckens bzw. des Gewässers oder einer anderen Einrichtung des Bades sind verboten.
e) Die Badegäste haben sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Badegäste (z. B. bei Sprüngen ins Wasser) hintangehalten wird.
f) Badekleidung darf nicht im Badebecken ausgewaschen werden.