Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person, bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Die Strafregisterbescheinigung erhalten Sie unkompliziert am Gemeindeamt. Hierzu müssen Sie unten stehendes Formular ausfüllen und damit persönlich im Gemeindeamt erscheinen. Die Vorlage eines gültigen Ausweises ist notwendig.
Alternativ können Sie die Strafregisterbescheinigung auch online mit der ID-Austria beantragen:
Strafregisterauszug online beantragen
Am Gemeindeamt erhalten Sie auch die speziellenBescheinigungen "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" oder "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“, für die jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig ist . Diese Bescheinigung können zurzeit noch nicht online beantragt werden.
Für einen einfachen, adressierten (z.B. für Arbeitgeber) Strafregisterauszug wird eine Gebühr von 16,40 Euro verrechnet.
Download Formulare:
Antragsformular_Strafregister_NEU.pdf (0.08 MB)
Strafregisterbescheinigung_BEILAGE_NEU.pdf (0.07 MB)
Die Beilage für die Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge" und "Pflege und Betreuung" ist vom Arbeitgeber auszufüllen. Hierfür wird eine Beilagengebühr von EUR 3,90.- eingehoben.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Bürgerservice unter der Tel. 02236 / 72000 zur Verfügung