Prüfungsausschuss

Dem Prüfungsausschuss obliegt die Überprüfung der Kassenführung auf ihre rechnerische Richtigkeit und der laufenden Gebarung der Gemeinde einschließlich der öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen auf ihre Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Gesetzmäßigkeit. 

Zur Gebarung gehören die gesamte Ausgaben- und Einnahmengebarung der Gemeinde, ihre gesamte Schuldengebarung sowie die Gebarung mit dem beweglichen und unbeweglichen Gemeindevermögen. Die Prüfungstätigkeit kann nur als Kollegialorgan während der Sitzung entfaltet werden. Einzelne Prüfungsausschussmitglieder dürfen „auf eigene Faust“ keine Prüfungstätigkeit vornehmen.

Mitglieder