A U F G A B E N D E R A M T S L E I T U N G
- Ansprechstelle in allen rechtlichen Angelegenheiten der Gemeinde
- Leitung des inneren Dienstes der MG Biedermannsdorf in organisatorischer
und dienstrechtlicher Hinsicht nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit,
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit - Verantwortung für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang
in sämtlichen Zweigen der der Gemeindeverwaltung.
Im Einzelnen gehören folgende Tätigkeiten zum
Aufgabenbereich der Amtsleitung:
I. ORGANISATORISCHE AUFGABEN
- Sicherstellung eines einheitlichen und geregelten Geschäftsganges in sämtlichen
Zweigen der Gemeindeverwaltung; - Regelung grundsätzlicher organisatorischer und dienstrechtlicher Fragen
durch Dienstanweisungen; - Sicherstellung einer effektiven und rechtskonformen Verwaltung;
- Einführung von Maßnahmen zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit sowie des Datenschutzes;
- Sicherstellung der gleichmäßigen Verteilung der zu besorgenden Aufgaben auf alle Bedienstete;
- Entwicklung und Umsetzung effizienter Abläufe zur Steigerung der Prozess- und Ergebnisqualität;
- Sicherstellung der Vorbereitung der Unterlagen für Gemeinderats- und Gemeindevorstandssitzungen;
- Sicherstellung der Umsetzung von Gemeinderats- und Gemeindevorstandssitzungen;
- Sicherstellung der nachvollziehbaren Erfassung der elektronischen Posteingangs- und Postausgangsstücke bzw. aller sonstigen Anbringen;
- Sicherstellung einer raschen Bearbeitung von Anbringen der BürgerInnen sowie einer bürgerfreundlichen Vollzugs- und Aufgabenwahrnehmen;
- Sichtung des Posteinlaufes und der Zuteilung an die zuständigen BearbeiterInnen;
II. DIENSTRECHTLICHE AUFGABEN
- Sicherstellung der Einhaltung der Dienstpflichten durch die Bediensteten;
- Ausübung der Aufsicht über die Bediensteten;
- Organisation von Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung;
III. SONSTIGE AUFGABEN
- Öffentlichkeitsarbeit;
- Beschwerdestelle und Beschwerdemanagement;
- Konfliktlösung;
- Beantwortung von Bürgeranfragen und Beschwerden;
IV. EINZELAUFTRÄGE
Sonstige Aufgaben können im Einzelfall oder generell durch den/die
Bürgermeister/-in delegiert werden.