Von Anbeginn an wurde entschieden, dass der Betrieb der Jubiläumshalle über eine eigene Gesellschaft abgewickelt werden soll, da diese nach den Regeln des Zivilrechtes tätig werden kann und damit auch schnellere Entscheidungsprozesse möglich sind.
Es wurde daher bereits im Jahr 1980 die "MZH Betriebs-GmbH" (im Folgenden kurz MZH) oder die "Biedermannsdorfer Mehrzweckhallen-Betriebsgesellschaft m. b. H." in der Rechtsform einer Gesellschaft gegründet, mit der Aufgabe den Betrieb so zu führen, dass möglichst kein Verlust im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eintritt.
Alleinige Gesellschafterin der MZH (also 100 % Eigentümerin der Gebäude, Einrichtungen und Grundstücke) ist die Marktgemeinde Biedermannsdorf.
Aufgabenteilung zwischen MZH und Marktgemeinde Biedermannsdorf
Die Betriebsmittel, also Grundstücke und Gebäude sowie Inneneinrichtung, wurden von der Gemeinde an die MZH vermietet bzw. verpachtet.
Als Vermieterin bzw. Verpächterin hat die Marktgemeinde daher auch die sich aus dem ABGB, dem Vermietungs- oder Verpachtungsvertrag und allenfalls aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Verpflichtungen. Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung die Betriebsmittel in so einem Zustand zu erhalten, dass ein ordnungsgemäßer Betrieb möglich ist. Die Kosten für Instandhaltung- oder Sanierungsmaßnahmen sind daher von der Eigentümerin Marktgemeinde Biedermannsdorf zu tragen, ebenso wie die Kosten von Neuerrichtungen.
Die MZH hat die Stellung einer Mieter- oder Pächterin und ist dementsprechend zur ordnungsgemäßen Betriebsführung, auf Basis der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des GmbH-Gesetzes, des Unternehmensgesetzbuches sowie allfällig anwendbare, sonstige zivilrechtliche Vorschriften gebunden. Natürlich gelten auch die steuerrechtlichen Vorschriften ohne Ausnahme für die MZH.
Die MZH hat für die Betriebsmittel das vereinbarte Miet- bzw. Pachtentgelt zu zahlen, das im Wesentlichen der jährlich von der Gemeinde geleisteten Subvention (Gesellschafterzuschuss) entspricht. Da es sich bei der MZH nach der Entstehungsgeschichte um eine für die Öffentlichkeit nutzbare und leistbare Räumlichkeit(en) handeln sollte, wird ein allfälliger Betriebsabgang durch die Gemeinde getragen.
Die wirtschaftliche Gebarung
In finanzieller Hinsicht finden auf die Buchführung bzw. Rechnungslegung die einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften bzw. unternehmensrechtlichen Vorschriften Anwendung. Hier wird die MZH nicht anders behandelt als eine GmbH, die sich im Besitz von Privatpersonen befindet.
Die MZH hat daher zum Ende eines Geschäftsjahres, das ist von 1.1 bis 31.12., eine Bilanz, samt G+V Rechnung und Lagebericht zu erstellen und spätestes bis Ende September des Folgejahres beim Firmenbuch einzureichen.
Überdies sieht die NÖ Gemeindeordnung noch die Verpflichtung der Prüfung der Abschlussbilanz durch eine/n Abschlussprüfer/in vor, wobei dieser Bericht auch dem Gemeinderat vorgelegt werden muss (Kontrollfunktion).
Die Bedeutung der MZH bzw. der Jubiläumshalleneinrichtungen für den Ort Biedermannsdorf
Entsprechend der bereits dargelegten Entstehungsgeschichte sowie der vor Errichtung angestellten Überlegungen bezüglich Angeboten und Nutzungsmöglichkeiten wird die Halle auch heuten noch als quasi "öffentliche Einrichtung" mit einem "öffentlichen Versorgungs- oder Angebotsauftrag" gesehen.
Primär den Biedermannsdorferinnen und Biedermannsdorfern - aber natürlich sind auch Gäste von anderen Gemeinden in der Jubiläumshalle gerne gesehen - sollen Angebote wohnortnah und zu leistbaren Konditionen zur Verfügung stehen, die eine sportliche Betätigung ebenso erlauben, wie eine Nutzung für Veranstaltungen und gesellschaftliche Ereignisse.
Die Verantwortlichen haben bei der Preisgestaltung für die Nutzung der Einrichtung der Jubiläumshalle auf diese Zielsetzung Rücksicht zu nehmen, was aber andererseits dazu führt, dass ein kostendeckender Betrieb nicht möglich ist.
Dementsprechend übernimmt die Gemeinde Biedermannsdorf einen allfälligen Betriebsabgang zum Erhalt der Halle und deren Angeboten.