Buchungsbekanntgabe
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, ein Angebot zu buchen, so geben Sie dies den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt.
Form der Buchungsbekanntgabe
Schriftlich:
- via E-Mail oder
- direkt im Empfangsbereich der Jubiläumshalle, indem Sie den Nutzungsvertrag ausfüllen und unterschreiben.
Mündlich:
- telefonische Bekanntgabe Ihres Buchungswunsches
Welche Daten benötigen wir:
Mindestangaben:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Adressdaten
- Kontaktdaten, insbesondere Tel. Nr. und ggf. E-Mail Adresse
- die zu buchende Einrichtung
- gewünschter Mietbeginn und Mietende
Zusätzlich zum Beispiel:
- gewünschte Ausstattung (z. B. Ausstattung der Clubräume oder der Veranstaltungshalle)
Bei Veranstaltungen ist überdies anzugeben bzw. zu beachten:
- Art der Veranstaltung
- mit oder ohne Musik
- Dekoration - wer ist dafür verantwortlich
- Beginn/Ende der Dekorationsarbeiten
- Angabe bis wann die Dekoration entfernt wird
- Veranstalter bzw. bekannt gemachte Person, die während der gesamten Veranstaltung anwesend ist.
Bitte beachten Sie:
Bei öffentlichen Veranstaltungen müssen Sie diese auch bei der Veranstaltungsbehörde anzeigen.
Veranstaltungsbehörde ist die Marktgemeinde Biedermannsdorf.
Zum Formular Veranstaltungsanmeldung
Buchungsbestätigung (= Mietvertragsabschluss)
Die Buchung einer Einrichtung ist mit Annahme Ihres Buchungswunsches durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Jubiläumshalle abgeschlossen.
D. h. der Mietvertrag kommt hier mündlich zustande.
Ausnahme Veranstaltungshalle - Schriftlichkeitsgebot:
Wird die Veranstaltungshalle gebucht, so kommt der Mietvertrag erst mit Unterschrift von Mieter und Vermieter zustande. Den Mietvertrag und die Nutzungsbestimmungen finden Sie auf dieser Homepage unter dem Menüpunkt "Miete & Mietengelt"
Bitte beachten Sie auch noch Folgendes:
Solange Sie keine definitive, mündliche Zusage erhalten haben bzw. bei Miete des Veranstaltungssaales einen unterschriebenen Mietvertrag, dass Ihnen die gewünschte Einrichtung zur Nutzung überlassen wird, ist auch KEIN Nutzungsvertrag zustande gekommen.