Allgemeines – Europawahl 2024

In Österreich werden am 9. Juni 2024 die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt (20 Mitglieder von insgesamt 720). Als Stichtag wird der 26. März 2024 festgesetzt. Die Europawahl 2024 findet in allen 27 Mitgliedstaaten zwischen dem 6. Juni und dem 9. Juni 2024 statt.

Die Europawahl ist eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird. Welche Kandidatinnen/Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen, ergibt sich − abhängig vom Wahlergebnis − aus deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen. Die Gesetzgebungsperiode des Europäischen Parlaments beträgt fünf Jahre.

Das Europäische Parlament vertritt alle Bürgerinnen/Bürger der EU-Mitgliedstaaten und hat weitreichende Befugnisse, vor allem die Mitwirkung an der Gesetzgebung in der EU, Haushaltsbefugnisse und demokratische Kontrollrechte in Bezug auf die EU-Institutionen. Darüber hinaus wählt das Europäische Parlament die Präsidentin/den Präsidenten der Europäischen Kommission auf Basis eines Kandidatenvorschlags des Europäischen Rates. Da die Amtszeit der amtierenden Präsidentin im Jahr 2024 endet, wirkt sich das Ergebnis der Europawahl auch auf die Ernennung ihrer Nachfolgerin/ihres Nachfolgers aus.

Wahlgrundsätze

Die Europawahl erfolgt allgemein, frei, geheim und unmittelbar. Es wird das System des Verhältniswahlrechts angewandt. So wie bei Nationalratswahlen können auch bei Europawahlen Vorzugsstimmen vergeben werden. Auch in anderen Aspekten gleicht die Europawahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl (z.B. bei der Möglichkeit, per Briefwahl, Wahlkarte oder vor einer "fliegenden Wahlkommission" abzustimmen etc.). Für die Sitzvergabe können die Mitgliedstaaten eine Mindestschwelle von höchstens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen festlegen. In Österreich gilt − wie bei Nationalratswahlen − die Vier-Prozent-Hürde.

Neuerungen durch die Wahlrechtsreform 2023

  • Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können bei postalischer Zustellung den Status ihrer Wahlkarte (z.B. "ausgestellt", "bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
  • "Vorwahltag mit Wahlkarte": Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler haben die Möglichkeit, ihre Stimme gleich bei persönlicher Abholung der Wahlkarte bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat abzugeben.
  • Auszählung der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
  • Wahlkundmachung und Wählerevidenz: Wie viele Personen in einer Wohnung wahlberechtigt sind, geht aus der Kundmachung im Haus nicht mehr hervor. Im Gegenzug kann die eigene Eintragung in die Wählerevidenz mit der ID-Austria überprüft werden. Der erforderliche QR-Code ergibt sich aus der Kundmachung.
  • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Wahlschablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
  • Änderung bei Wahlbehörden: Gemeindewahlbehörden wurden in Statutarstädten gestrichen. Deren Aufgaben als Wahlbehörde übernehmen die Bezirkswahlbehörden.  

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 13. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres