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Haustierhaltung

Hund

Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Hundemarke 

Ein Hund muss immer in jener Gemeinde gemeldet werden, wo auch der Hundehalter/die Hundehalterin seinen/ihren Wohnsitz hat! Die persönliche An-, Ab- oder Ummeldung, sowie die Ausgabe der Hundemarke erfolgt in der Bürgerservicestelle/Meldeamt der Gemeinde. Ein amtlicher Lichtbildausweis sowie der Impfpass des Hundes sind mitzunehmen. Die „Hundemarke („Abgabenmarke“) ist außerhalb des Hauses sichtbar am Halsband oder dem Brustgeschirr anzubringen.

Wichtige Änderungen seit 1.6.2023

Hundehaltung und Pflichten von Hundehalter:innen 

Immer wieder kommt es zu Beschwerden, dass Hundehalter:innen ihren Verpflichtungen nach dem NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001 idgF., nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen. Berichtet wird häufig über die Verunreinigung des öffentlichen Raumes durch Hundekot sowie über die Nichteinhaltung der ordnungsgemäßen Verwahrung bzw. der Leinen- und/oder Maulkorbpflicht. Die Möglichkeiten für eine entsprechende Entfernung der Exkremente stehen zur Verfügung (Hundestationen mit Hundekotsackerl!). Zusätzlich kann man sich 100 Stück Hundekotsackerl im Gemeindeamt gratis abholen, damit bei jedem Ausflug/Spaziergang mit dem Hund ein Sackerl griffbereit ist, um den Kot ordnungsgemäß zu entsorgen. 

Im Sinne der Sicherheit für alle, sind Hunde ordnungsgemäß zu verwahren und diese im Ortsbereich nur mit Leine und/oder Maulkorb zu führen.  

Kontakt & Infos

Fr. Bianca Simonovsky, Tel.: 02236/72 000 DW 110 E-Mail: gemeinde@biedermannsdorf.at