Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015

Am 19. Oktober 2015 wurden die neue Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) als Verordnung durch das BMF erlassen.

Die neue VRV gilt für Länder und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern spätestens für das Finanzjahr 2019 und für alle übrigen Gemeinden spätestens für das Finanzjahr 2020. Das bedeutet, dass bei Gemeinden über 10.000 Einwohner der Voranschlag 2019 bzw. bei Gemeinden unter 10.000 Einwohner der Voranschlag 2020 bereits nach den Prinzipien der neuen VRV erstellt werden muss.

Der Haushalt besteht künftig aus

- dem Ergebnis-,
- dem Finanzierungs- und
- dem Vermögenshaushalt.

Im Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen unabhängig von der tatsächlichen Zahlung dargestellt.

Im Finanzierungshaushalt werden die tatsächlichen Einzahlungen und Auszahlungen erfasst.

Der Vermögenshaushalt zeigt den Vermögensbestand und die laufende Änderung des Vermögens.