Aufgaben und Zuständigkeiten der NÖ Patientenanwaltschaft

Die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft ist eine unabhängige und weisungsfreie Institution des Landes Niederösterreich zur Umsetzung der PatientInnen- und BewohnerInnenrechte.

Sie ist die zentrale Anlaufstelle für

- PatientInnen von Gesundheitseinrichtungen
- BewohnerInnen von Langzeitpflegeeinrichtungen sowie deren Vertrauenspersonen und Mitarbeitende dieser Institutionen

mit folgenden Aufgaben:

a) Weiterleitung von Lob sowie Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen bzw. Anregungen/Beschwerden betreffend:

– Kliniken
– Einrichtungen der stationären Langzeitpflege
– Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
– Zahnärztinnen und Zahnärzte (in Kooperation mit der Zahnärztlichen Landespatientenschlichtungsstelle)
– Kuranstalten und Rehabilitationszentren
– Rettungswesen
– Ambulatorien und Institute
– Hauskrankenpflege

b) Kostenlose außergerichtliche Vertretung von PatientInnen und BewohnerInnen, wenn der Verdacht auf medizinische oder pflegerische Behandlungsfehler gegeben ist bzw. Missstände vorliegen (ev. Fahrtkosten zu Besprechungen in die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft können nicht übernommen werden)

c) Rechtsberatung in Hinblick auf Fragen zu den Patientenrechten

d) Patientenentschädigungsfonds

e) ELGA-Ombudsstelle

Diese Serviceeinrichtung wurde im Jahre 1994 durch das NÖ Krankenanstaltengesetz und das NÖ Sozialhilfegesetz installiert.