Einsichtnahme ins Wasserbuch

Wasserbuchauszüge 

Grundsätzlich kann jedermann in das Wasserbuch Einsicht nehmen sowie Abschriften der Eintragungen und Urkunden nach Maßgabe bestehender gesetzlicher Beschränkungen anfertigen.

Das Wasserbuch des Landes Niederösterreich ist online verfügbar (siehe weiterführenden Link "Abfrage des Wasserbuchs"). 

Einsicht in die Urkundensammlung

Die Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate für den jeweiligen Verwaltungsbezirk verwahren die Urkundensammlungen der Wasserbücher.
Beachten Sie bitte, dass die Einsicht in die Urkundensammlung des Wasserbuchs nur dort innerhalb der von der jeweiligen Behörde für den Parteienverkehr vorgesehenen Zeit möglich ist.

Sie können sich Kopien nach Maßgabe der bestehenden technischen Möglichkeiten selbst anfertigen. Die Kosten dafür müssen Sie selbst tragen.

Die Entnahme von Teilen des Wasserbuchs ist nicht zulässig.

Auskünfte

Für Auskünfte wenden Sie sich bitte primär an die
- zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat).