Aufgaben des/r UGRin

Wahrnehmung von Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten

UGRinnen sind grundsätzlich für alle Umweltprobleme in ihrer Gemeinde sowie für alle Angelegenheiten, die die Umweltinteressen der Gemeinde und ihrer BürgerInnen betreffen, zuständig.

Abstellen von schädlichen Eingriffen in die Umwelt

Bei schädlichen Eingriffen in die Umwelt haben UGRinnen die jeweiligen Verursacher/innen über die möglichen Folgewirkungen zu informieren und aufzufordern, diese Eingriffe zu unterlassen.

Wird dieser Aufforderung nicht entsprochen, ist von dem/r UGRin Anzeige zu erstatten.

Bericht über Wahrnehmungen die Umwelt betreffend an den Gemeinderat

Außerdem haben UGRinnen die Pflicht, dem Gemeinderat über Wahrnehmungen und ihre eigenen Tätigkeiten in der Gemeinde zu berichten und gegebenenfalls den zuständigen Gemeindeorganen Empfehlungen für zu treffende Maßnahmen im Interesse des Umweltschutzes zu geben.