Baumkataster

Erfassung aus Sicherheitsgründen

Die Erstellung eines Baumkatasters erfolgt laut ÖNORM  L 1122. Die Erstellung ist in anderen europäischen Ländern, z. B. Deutschland, bereits Pflicht. 

In Österreich besteht noch keine gesetzliche Verpflichtung, allerdings wird die Erstellung eines Baumkatasters lt. ÖNORM L 1122 mittlerweile von verschiedenen Versicherungen vorgeschrieben, damit sich diese bei eventuellen Schäden schadlos halten können.

Wir haben im Jahr 2015 mit der systematischen Erfassung aller unserer Bäume begonnen.

Durch die Erfassung aller Bäume auf öffentlichem Grund der Gemeinde wird sichergestellt, dass Schäden, insbesondere Personenschäden, vermieden werden können. Er dient daher nicht nur der lückenlosen Erfassung unserer Bäume, sondern auch unserer Sicherheit. 

Was wird alles gemacht?

Nach der Erfassung der Bäume werden diese jährlich überprüft. 
Mittels Resistographenmessung (Bohrwiderstand) wird der Zustand erhoben und anschließend dokumentiert. Durch die jährlich wiederkehrende Überprüfung ist erkennbar, ob sich am Zustand des Baumes etwas geändert hat. 

Konkret läuft dies wie folgt ab:

Alle Bäume werden nummeriert und sämtliche Daten, wie
- Baumart
- Höhe
- Stammumfang werden aufgenommen.

Es werden detaillierte Aufnahmen über den Zustand jedes Baumes im Kronen -, Stamm- und Wurzelbereich gemacht und die Vitalität festgestellt.

Auf den Untersuchungsergebnissen basieren die durchzuführenden Maßnahmen bzw. die Kontrollen in den nächsten Jahren. 

Die Ergebnisse der Erstaufnahme werden in eine Excel-Matrix eingepflegt.