FAQs Förderungen Photovoltaik

I. Förderungsgegenstand und Voraussetzungen

1. Wer kann bei der Förderaktion Photovoltaik-Anlagen eine Förderung beantragen?

Natürliche und juristische Personen können im Rahmen der Förderungsaktion einen Antrag stellen. Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Schulen, etc. einreichen.
Bitte beachten Sie, dass für Land-/ForstwirtInnen besondere Bestimmungen gelten. Diese müssen im Rahmen der Antragstellung bekanntgeben in welcher Branche sie tätig sind. 
Zur Auswahl stehen die folgenden Branchen:
- „Landwirtschaft und Jagd“
- „Forstwirtschaft und Holzeinschlag“
- „Fischerei und Aquakultur“ oder 
- „Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln“.

2. Welche Anlagen werden gefördert, welche nicht?

Förderungsfähige Anlagen sind Anlagen, die
neu errichtet werden
in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden
im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind
ein Lieferdatum ab 23.02.2016 aufweisen

Nicht förderungsfähige Anlagen sind Anlagen,
die eine Erweiterung bereits bestehender Anlagen darstellen
die in Eigenregie verbaut oder angeschlossen wurden
die ausschließlich im Inselbetrieb (kein Netzzugang) betrieben werden
die bereits vor dem 23.02.2016 geliefert wurden
bei denen für die beantragte Leistung [kwpeak] ein weiterer Förderungsantrag nach einem Gemeinde-, Landes- oder Bundesförderungsprogramm (z. B. Tarifförderung von Anlagen gemäß Ökostromgesetz BGBl. I Nr. 75/2011 idgF.) gestellt wurde/wird

3. Wie groß darf die Photovoltaik-Anlage sein?

Bei Einzelanlagen (Definition siehe Frage 10) gibt es keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert werden seitens des Klima- und Energiefonds allerdings maximal 5 kWpeak. Bei einer Gemeinschaftsanlage (Definition siehe Frage 11) darf die Gesamtleistung der Anlage 30 kWpeak nicht übersteigen. Anlagen, die größer als 30 kWpeak sind, werden im Zuge der Förderaktion Photovoltaik-Anlagen nicht gefördert.

4. Wann spricht man von einer Erweiterung der bestehenden Anlage?

Wenn bei einer bereits installierten Photovoltaik-Anlage weitere PV-Module hinzugefügt werden, ohne dass eine neue Zählpunktnummer für die Einspeisung beantragt wird, handelt es sich um eine Erweiterung.

5. Können auf einem Einfamilienhaus mehrere Photovoltaik-Anlagen errichtet werden?

Nein. Pro Standort kann nur für eine Photovoltaik-Anlage angesucht werden.

6. Können bei einem Gebäude mit mehreren Wohn- bzw. Geschäftseinheiten mehrere Anträge gestellt werden?

Ja. In einem Gebäude mit getrennten Wohn- bzw. Geschäftseinheiten können mehrere Anträge gestellt werden.
Pro AntragstellerIn und pro Einheit kann EIN Förderungsantrag gestellt werden.

7. Kann mein Unternehmen für mehrere Photovoltaik-Einzelanlagen an unterschiedlichen Standorten bzw. in unterschiedlichen Filialen jeweils einen Antrag auf Förderung stellen?

Ja. Pro natürlicher/juristischer Person kann für mehrere Photovoltaik-Anlagen ein Antrag im Rahmen der Förderungsaktion gestellt werden, jedoch müssen diese auf unterschiedlichen Standorten errichtet werden.

8. Wenn ich bereits vor einigen Jahren (z.B. 2010) eine Anlage errichtet habe, darf ich heuer auf einem anderen Standort eine weitere Anlage errichten?

Ja. Pro Förderungsaktion kann ein Antrag für eine PV-Anlage gestellt werden.

9. Wenn ich bereits vor einigen Jahren (z.B. 2010) eine Anlage errichtet habe, darf ich heuer auf dem gleichen Standort eine weitere Anlage errichten?

Ja. Pro Förderaktion kann ein Antrag für eine PV-Anlage gestellt werden. Voraussetzung ist, dass eine neue Anlage mit eigenem Zählpunkt und Wechselrichter errichtet wird. Anlagenerweiterungen sind von der Förderungsaktion ausgeschlossen.

10. Was versteht man unter einer Photovoltaik-Einzelanlage?

Diese Anlage wird von einer Wohneinheit (z.B. ein Einfamilienhaus) bzw. einer Geschäftseinheit genutzt.

11. Was versteht man unter einer Photovoltaik-Gemeinschaftsanlage?

Diese Anlage wird von mindestens zwei Wohn- bzw. Geschäftseinheiten genutzt, wobei die Gesamtleistung der Anlage 30 kWpeak nicht übersteigen darf.

12. Was versteht man unter einer Wohn- bzw. Geschäftseinheit?

Eine Wohn- bzw. Geschäftseinheit ist durch eine eigene Eingangstür von den anderen Einheiten getrennt. Sie verfügt über einen eigenen Stromzähler für den Strombezug.

13. Muss eine „Gemeinschaftanlage“ technisch getrennt sein?

Nein. Eine technische Trennung der Anlage ist nicht erforderlich. Für die Förderung einer „Gemeinschaftsanlage“ sind EIN Wechselrichter und EIN Zählpunkt ausreichend.

14. Muss die „Gemeinschaftsanlage“ mit dem Gebäude verbunden sein?

Ja. Die Photovoltaik-Anlage muss fest mit dem Gebäude, in dem sich die Wohn- bzw. Geschäftseinheiten befinden, verbunden sein. Die Anlage darf nicht auf Freiflächen aufgestellt sein.

15. Welche Kosten sind förderungsfähig?

Photovoltaik-Module, Aufständerungen, Wechselrichter, Stromspeicher (Akkus, Batterien), Schaltschrankumbauarbeiten, Montage, Elektroinstallationen, Blitzschutz, Datenlogger, Kabelverbindungen, notwendiger Umbau des Zählerkastens, Nachführungssysteme (sowohl ein- als auch zweiachsig), Planungskosten bis 10 % der Anlagekosten.

16. Welche Kosten sind nicht förderungsfähig?

(Umsatz-)Steuer, neuer Zählerkasten, Zählertausch, Entsorgungskosten, Miete, Gebühr für den Zählpunkt, Bauanzeige, Gebühren im Allgemeinen, Rechnungen vom Stromanbieter, Displays, Dacheindeckung, Laderegler, Versicherungskosten sowie Materialien, die in Eigenleistung verbaut wurden.

17. Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung von Leistungen im Rahmen der Förderaktion?

Auf den Rechnungen ist der Antragsteller als Rechnungsadressat anzuführen. Ausnahmen gelten für Leasing- oder Contracting-Finanzierungen: hier sind die Leasing-Gesellschaft bzw. der Contractor Rechnungsadressat. In diesen Fällen ersuchen wir Sie um Vorlage einer Kopie des jeweiligen Vertrages.
Rechnungen können bei Privaten mit USt., bei Einzelunternehmen und juristischen Personen nur ohne USt. berücksichtigt werden.
Sollte sich ein Kosten- bzw. Leistungsnachweis aus verschiedenen Teilrechnungen zusammensetzen, sind diese gesammelt und inklusive Schlussrechnung zu übermitteln.
Bei Rechnungen über Pauschalbeträge ist eine detaillierte Aufstellung beizulegen, damit die förderungsfähigen Kosten seitens der Abwicklungsstelle überprüft werden können (gilt auch bei Generalunternehmer-Rechnungen).

18. Können bei Betrieben bzw. juristischen Personen Eigenleistungen gefördert werden?

Sind bei der Projektumsetzung Eigenleistungen (Gerätekosten, Lagerentnahmen) angefallen (z. B. wenn ein Elektrounternehmen selbst eine PV-Anlage errichtet), müssen diese detailliert und durch eine entsprechende Aktivierungsbestätigung nachgewiesen werden. Eigenleistungen müssen jedenfalls aktiviert werden, um förderungsfähig zu sein. Ist der Antragsteller kein bilanzierendes Unternehmen, können Eigenleistungen nicht gefördert werden. Weiters sind Personaleigenleistungen nicht förderungsfähig. Weitere Informationen zu Eigenleistungen finden Sie auch unter
www.umweltfoerderung.at/uploads/_infoblatt_endabrechnung.pdf

19. Dürfen Rechnungen elektronisch ausgestellt bzw. elektronisch archiviert werden?

Die elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird. Rechnungen, die mittels Telefax übermittelt werden, gelten ebenfalls als elektronisch übermittelte Rechnungen. Elektronisch archivierte Rechnungen sind Papier-Originale, die elektronisch gespeichert (gescannt) und archiviert werden und deren Papier-Originale evtl. vernichtet werden.
Für elektronische und elektronisch archivierte Rechnungen gelten die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung, d.h. die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit müssen gewährleistet sein. Rechnungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, können nicht anerkannt werden.

II. Förderungshöhen und Inanspruchnahme weiterer Förderungen

20. Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Es werden maximal 5 kWpeak gefördert. 

Anlageart Förderhöhe in €
 Freistehende Anlage/Aufdachanlage  275/kWpeak
 Gebäudeintegrierte Anlage   375/kWpeak

21. Welche Montagearten von Photovoltaik-Anlagen gibt es und wie werden diese zugeordnet?

Freistehende bzw. Aufdachanlagen
- auf freier Fläche- an der Gebäudehülle
- als Dach eines Carports 
- Terrassenüberdachung
- Balkonüberdachung 
- als Dach eines Gartenhauses

Gebäudeintegrierte Anlagen
- Beschattungselement
- ersetzt Teile der Gebäudehülle (Fassadenelement, Dachbedeckung)

Beispiel:

Im Falle einer neuen 5 kWpeak Photovoltaik-Anlage mit kombinierter Installationsart ergibt sich folgende Förderungshöhe:

Gebäudeintegrierte Anlage
2 kWpeak x Euro 375/kWpeak

Aufdachanlage
3 kWpeak x Euro 275/kWpeak

=  5 kWpeak = Euro 1.575

22. Kann ich die Förderung des Klima- und Energiefonds auch parallel zu einer Bundes-, Landes- oder Gemeindeförderung beanspruchen?

Die Förderung im Rahmen der Förderaktion Photovoltaik-Anlagen kann nicht mit anderen Förderungen des Bundes, der Bundesländer oder Gemeinden in Anspruch genommen werden.

Einzige Ausnahme:
Es kann für die nicht vom Klima- und Energiefonds geförderte Leistung um eine Förderung bei einer anderen Förderstelle angesucht werden.

23. Kann ich mir als Privatperson die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen (Photovoltaikerlass BMF-010219/0488-VI/4/2013 / Steuerliche Beurteilung von PV-Anlagen)?

Ja. In diesem Fall muss bei der Registrierung als Antragsteller „Betrieb/juristische Person“ ausgewählt werden und die Antragstellung mit der Rechtsform „Einzelunternehmen“ erfolgen.

24. Ist eine teilweise oder gänzliche Geltendmachung der nicht vom Klima- und Energiefonds geförderten Leistung durch Dritte, insbesondere durch Übertragung durch den/die FörderungsnehmerIn zum Zwecke der Anrechnung auf  Individualverpflichtungen gemäß § 10 Energieeffizienzgesetz (EEffG) möglich?

Ja. Die nicht vom Klima- und Energiefonds geförderte Leistung kann vom Anlageneigentümer geltend gemacht werden. Z. B. Wird eine PV-Anlage mit 7 kWpeak errichtet und werden davon 5 kWpeak vom Klima- und Energiefonds gefördert, so können 2 kWpeak gemäß § 10 Energieeffizienzgesetz (EEffG) geltend gemacht werden.

25. Kann ich die Endenergieverbrauchseinsparung, welche durch die vom Klima- und Energiefonds geförderte Leistung der PV-Anlage entsteht, einem Energieversorgungsunternehmen (EVU) oder einem sonstigen Dritten zur Anrechnung gemäß Energieeffizienzgesetz (EEffG) zur Verfügung stellen?

Nein. Diese Endenergieverbrauchseinsparung wird zur Gänze dem Klima- und Energiefonds als strategische Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 Z. 17 EEffG zugerechnet. Somit darf für den Erhalt der Förderung für die vom Klima- und Energiefonds geförderte Leistung der PV-Anlage kein Einspeisevertrag mit einem EVU abgeschlossen werden, in dem festgelegt ist, dass die Endenergieverbrauchseinsparung der PV-Anlage auf das EVU übergeht. Auch die Übertragung an sonstige Dritte ist nicht zulässig. 

III. Registrierung und Antragstellung

26. Wie und wann kann ich mich für die Förderung meiner Photovoltaik-Anlage registrieren?

Eine Registrierung (Schritt 1) ist laufend zwischen 23.02.2016 und 14.12.2016 unter www.pv.klimafonds.gv.at möglich. Sie benötigen die Zählpunktnummer sowie konkrete Daten der Photovoltaik-Anlage. Nach erfolgter Registrierung haben Sie 12 Wochen Zeit, Ihre Anlage zu errichten und den Antrag zu stellen. Die Registrierung sollte daher erst dann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die PV-Anlage innerhalb dieser Frist errichtet und fertig gestellt sowie abgerechnet werden kann und somit alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen vorliegen.

Achtung:
Die Zählpunktnummer erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber. Der zuständige Netzbetreiber wird zumeist in der Stromrechnung angeführt. Achtung: 

Die Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung ist üblicherweise nicht ident mit der bereits existierenden Zählpunktnummer für den Strombezug.

27. Welche Angaben benötige ich für die Registrierung (Schritt 1)?

Angaben zum/zur AntragstellerIn:
- Vor- und Nachname und Geburtsdatum bzw. Firmenname
- Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland)
- E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer
  Branche (nur bei Betrieben)
- Projektdaten (Zählpunktnummer, Netzbetreiber, Kosten der PV-Anlage, Leistung der PV-Anlage, Montageart,   Hersteller der PV-Module und des Wechselrichters)

28. Kann ich bereits vor der Registrierung mit der Errichtung der Anlage beginnen?

Ja. Die PV-Anlage kann zum Zeitpunkt der Registrierung schon errichtet sein, das Lieferdatum der Photovoltaik Anlage darf jedoch nicht vor dem 23.02.2016 (Beginn der Förderaktion Photovoltaik-Anlagen) liegen.

29. Ist die Registrierung übertragbar?

Nein. Die Registrierung ist nicht auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragbar.

30. Wenn ich bereits registriert bin, ist dann ein Förderungsbudget für mich reserviert?

Ja. Für alle registrierten Projekte sind unabhängig von der Höhe der Registrierungsnummer ausreichend Budgetmittel reserviert.

31. Was ist bei der Registrierung zu beachten?

Die Registrierung kann ab 23.02.2016 ausschließlich online unter www.pv.klimafonds.gv.at durchgeführt werden.
Der/Die AntragstellerIn erhält nach Abschluss der Registrierung ein Bestätigungs-E-Mail inkl. Registrierungsnummer und persönlichem Link zur Online-Plattform der Antragstellung.
Sollten die Antragsunterlagen nicht innerhalb von 12 Wochen nach Registrierung per Online-Plattform übermittelt werden, verfällt die Registrierung.

32. Kann ich mich bei Verfall der Registrierung noch einmal registrieren?

Nein. Eine nochmalige Registrierung ist nach Ablauf der 12-wöchigen Frist nicht mehr möglich. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Zeitreserven einzuplanen und die Registrierung erst bei Vorliegen eines gesicherten Zeitplanes für die Errichtung und Abrechnung der Photovoltaik-Anlage vorzunehmen.

33. Wie und wann kann ich nach der Registrierung einen Antrag stellen?

Sobald die Anlage errichtet ist und alle Unterlagen (Endabrechnungsformular, Rechnungen, Prüfbefund, Nachweis Zählpunktnummer und Meldezettel vorliegen, kann über den bei Registrierung übermittelten Link ein Antrag gestellt werden (Schritt 2). Nach der Registrierung sind die Antragsunterlagen innerhalb von 12 Wochen per Online-Plattform zu übermitteln, da ansonsten die Registrierung verfällt und eine Antragstellung nicht mehr möglich ist.

34. Welche Unterlagen benötige ich für die Antragsstellung als Privatperson (Schritt 2)?

- Bankverbindung/IBAN (BIC nur bei ausländischen Bankverbindungen)
- Projektstandort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Standortgemeinde)
- Projektdaten (Lieferdatum der PV-Module; Anlagenart; Leistung, für die bei einer anderen Förderstelle ein Förderantrag gestellt wurde/wird)
- Endabrechnungsformular für Private
- Alle vorhandenen Rechnungen
- 7-seitiges Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8001 - ausgefüllt und unterzeichnet durch einen befugten Professionisten
- Nachweis der Zählpunktnummer (Schreiben des Netzbetreibers)
- Meldezettel
- Bei Gemeinschaftsanlagen: Bauplan, Bestätigung der Gemeinde oder Meldenachweis die bestätigen, dass in dem entsprechenden Gebäude mehrere voneinander baulich getrennte Wohn- bzw. Geschäftseinheiten vorhanden sind.

Die erforderlichen Unterlagen können im Dateiformat .pdf, .tif oder .jpg auf der Online-Plattform hochgeladen werden. Die Dateigröße darf 5 MB pro Dokument nicht überschreiten.

35. Welche Unterlagen benötige ich für die Antragsstellung als Einzelunternehmen (Schritt 2)?

- Bankverbindung/IBAN (BIC nur bei ausländischen Bankverbindungen)  
- Projektstandort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Standortgemeinde)  
- Projektdaten (Lieferdatum der PV-Module; Anlagenart; Leistung, für die bei einer anderen Förderstelle ein Förderantrag gestellt wurde/wird)
- Endabrechnungsformular für Einzelunternehmen und juristische Personen  
- Alle vorhandenen Rechnungen  
- 7-seitiges Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8001 - ausgefüllt und unterzeichnet durch einen befugten Professionisten
- Nachweis der Zählpunktnummer (Schreiben des Netzbetreibers)
- Bei Gemeinschaftsanlagen: Bauplan, Bestätigung der Gemeinde oder Meldenachweis die bestätigen, dass in dem entsprechenden Gebäude mehrere voneinander baulich getrennte Wohn- bzw. Geschäftseinheiten vorhanden sind.

Die erforderlichen Unterlagen können im Dateiformat .pdf, .tif oder .jpg auf der Online-Plattform hochgeladen werden. Die Dateigröße darf 5 MB pro Dokument nicht überschreiten.

36. Welche Unterlagen benötige ich für die Antragsstellung als juristische Person (Schritt 2)?  

- Bankverbindung/IBAN (BIC nur bei ausländischen Bankverbindungen)  
- Rechtsform, Firmenbuchnummer, Daten zum/zur AnsprechpartnerIn, Betriebsgröße  
- Bei Land-/ForstwirtInnen: Landwirtschaftliche Betriebsnummer
- Projektstandort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Standortgemeinde)  
- Projektdaten (Lieferdatum der PV-Module; Anlagenart; Leistung, für die bei einer anderen Förderstelle ein Förderantrag gestellt wurde/wird)  
- Endabrechnungsformular für Einzelunternehmen und juristische Personen  
- Alle vorhandenen Rechnungen  
- 7-seitiges Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8001 - ausgefüllt und unterzeichnet durch einen befugten Professionisten
- Nachweis der Zählpunktnummer (Schreiben des Netzbetreibers)
- Bei Gemeinschaftsanlagen: Bauplan, Bestätigung der Gemeinde oder Meldenachweis die bestätigen, dass in dem entsprechenden Gebäude mehrere voneinander baulich getrennte Wohn- bzw. Geschäftseinheiten vorhanden sind.

Die erforderlichen Unterlagen können im Dateiformat .pdf, .tif oder .jpg auf der Online-Plattform hochgeladen werden. Die Dateigröße darf 5 MB pro Dokument nicht überschreiten.

37. Kann ich für mehrere Photovoltaik-Einzelanlagen einen Antrag auf Förderung stellen?

Ja. Pro AntragstellerIn kann für mehrere Photovoltaik-Anlagen ein Antrag im Rahmen der Förderungsaktion gestellt werden, jedoch müssen diese auf unterschiedlichen Standorten errichtet werden.

38. Kann ich für mehrere Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen einen Antrag auf Förderung stellen?

Nein. Pro natürlicher/juristischer Person kann nur einmal eine Förderung im Rahmen einer Gemeinschaftsanlage beantragt und bezogen werden.

39. Wie erfolgt die Antragstellung bei einer „Gemeinschaftsanlage“?

Die Antragstellung erfolgt für jede Wohn- bzw. Geschäftseinheiten separat. Als Nachweis der baulichen Trennung der Wohn- und Geschäftseinheiten muss bei Antragstellung entweder einen Bauplan, eine Bestätigung der Gemeinde oder ein Meldenachweis miteingereicht werden. Pro AntragstellerIn und pro Einheit kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Gefördert werden pro Antrag, also pro Wohn- bzw. Geschäftseinheit, anteilig max. 5 kWpeak.

40. Wie erfolgt die Rechnungslegung bei einer „Gemeinschaftsanlage“?

Die Rechnung muss direkt auf den/die AntragstellerIn ausgestellt werden und bezieht sich auf die anteilige Leistung der PV-Anlage. Sollte in einem Gebäude mit mehreren Einheiten die Rechnung nicht vom/von der AntragstellerIn direkt, sondern z. B. von der Wohnungseigentümergemeinschaft bezahlt worden sein und auch auf diese lauten, so ist ein Nachweis der ausführenden Firma über die anteilige Leistung [kWpeak] und über die Bezahlung der damit verbundenen Kosten durch den/die AntragstellerIn beizulegen.

41. Wann wird die Förderung ausbezahlt?

Nach positiver Prüfung des vollständig eingelangten Förderungsantrages und nach erfolgter Genehmigung durch das Präsidium des Klima- und Energiefonds wird die Förderung auf das im Online-Antrag angeführte Konto überwiesen. Innerhalb von 10-12 Wochen nach Antragstellung erhalten Sie ein E-Mail von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC), in dem Ihnen der Zeitpunkt der Auszahlung der Förderungsmittel mitgeteilt wird. 

IV. Kontakt - Wer kann mir weitere Fragen zur Förderaktion Photovoltaik-Anlagen beantworten?

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der KPC gerne beratend zur Seite.
Serviceteam Photovoltaik
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9
1092 Wien
Tel.: +43 (0) 1/31 6 31 -730
Fax: +43 (0) 1/31 6 31 -99 730
E-Mail: pv@kommunalkredit.at
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