E-Mobilität – Förderungen der alternativen Antriebsart

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft BMLFUW, des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit), der Autoimporteure und der Zweiradimporteure wird in den Jahren 2017 und 2018 die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt.

Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:

 »E-Mobilitätsbonus« der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Fahrzeugimporteuren gewährt wird »E-Mobilitätsbonus« (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMLFUW und bmvit.

Wer wird gefördert?

Förderungsmittel werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Eine überwiegend private Nutzung des geförderten Elektro-Fahrzeuges muss gewährleistet sein.
Pro Elektrofahrzeug kann nur eine Bundesförderung beantragt werden. Pro Antragsteller können jedoch mehrere Anträge für unterschiedliche Fahrzeuge gestellt werden. Elektro-PKWs mit Neuzulassungen in Niederösterreich erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Landesförderung.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier im Internet auf

www.noe.gv.at/Umwelt/ Energie.html (Pkt. e-mobil in niederösterreich)  

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung bestimmter Elektro-PKW-Typen der Klassen M1 und N1 ≤ 2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht sowie die Anschaffung von E-Mopeds bzw. E-Motorräder.

Gefördert werden Elektro-Fahrzeuge, bei deren Anschaffung ein E-Mobilitätsbonus seitens des Fahrzeughändlers im Ausmaß von netto 1.500 Euro bzw. 750 Euro bzw. 375 Euro (je nach Fahrzeugtype) gewährt wurde und welcher gemeinsam mit dem Informationstext E-Mobilitätsbonus in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen ist, die mit Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, deren vollelektrische Reichweite mindestens 40 Kilometer beträgt (nicht relevant für E-Mopeds/E-Motorräder), deren Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) 50.000 Euro nicht überschreitet und die ein Rechnungsdatum aufweisen, das nicht vor dem 1. Jänner 2017 liegt und bei denen die Antragstellung spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung und Kauf durchgeführt wurde.

Eine Aufzählung der förderungsfähigen Elektro-Fahrzeuge finden Sie www.umweltfoerderung.at/filead min/user_upload/media/umweltfoerderung/Dokumente_Private/EMOB_20 17/foerderungsfaehige_fahrzeuge_ private.pdf.  

Anhand dieser Liste erkennen Sie, welche Fahrzeuge jedenfalls den Kriterien der Förderungsaktion entsprechen und damit für eine Förderung in Frage kommen.

Fahrzeuge mit vorangegangener Tageszulassung und Funktionsfahrzeuge (Vorführfahrzeuge oder Serviceersatzfahrzeuge) sind förderungsfähig. Gebrauchtfahrzeuge werden nicht gefördert.

Die Anschaffung eines intelligenten Ladekabels oder die Installation einer Wallbox im Zuge des Autokaufs wird zusätzlich gefördert.

Genaue Informationen zur Förderungsaktion des Bundes und der Anschlussförderung des Landes NÖ finden Sie unter

www.umweltfoerderung.at und auf der

Website des Klima- und Energiefonds www.klimafonds.gv.at/foerderungen/aktuelle-foerderungen/2017/e-mobilitaet-fuer-private.

Für telefonische Fragen steht Ihnen auch das »Serviceteam e-Mobilität für Private« zur Verfügung:
Tel. 01/31631-733
Fax 01/31631-99733
E-Mail: e-mobilitaet@kommunalkredit.at

Förderhöhe – Überblick

Ihre e-Mobilitätsförderung für rein elektrische PKW setzt sich zusammen aus:

- 1.500 € (netto; entspricht 1.800 Euro für Privatkunden) e-Mobilitätsbonus der österreichischen Automobilimporteure
- 2.500 € e-Mobilitätsbonus von BMLFUW und bmvit
- 1.000 € Anschlussförderung des Landes Niederösterreich
- 200 € (optional) Ladeinfrastrukturförderung von BMLFUW und bmvit
- 800 € (optional) Ladeinfrastrukturförderung des Landes NÖ
Gesamtfördersumme für e-PKW und Ladeinfrastruktur: bis zu max. € 6.000,–

Nähere Information

www.klimafonds.gv.at/foerderungen/aktuelle-foerderungen/2017/e-mobilitaet-fuer-private.

Bezüglich Förderungen der Marktgemeinde Biedermannsdorf

siehe die Förderrichtlinien für ENERGIESPARENDE und EMISSIONSMINDERNDE MASSNAHMEN unter dem Menüpunkt Förderrichtlinien.