Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Informationen > Finanzen

Aufgaben der Finanzverwaltung

I   FÜHRUNG DES GEMEINDEHAUSHALTES 

  • Erstellung des Voranschlages und allfälliger Nachtrags-Voranschläge einschließlich des Dienstpostenplans unter Beachtung des mittelfristigen Finanzplans sowie allfälliger 
     Vorgaben des Bundes oder der Länder; 
  • Ausarbeitung des mittelfristigen Finanzplans; 
  • Führung des Gemeindehaushaltes auf Basis des vom Gemeinderats beschlossenen Voranschlags; 
  • Verwaltung aller Einnahmen und Ausgaben unter Einhaltung des Voranschlages; 
  • Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen hinsichtlich der Ausgabenanweisung, 
     der Durchführung von Überweisungen und Behebungen von Sparbüchern. 
  • Haushaltsüberwachung, insb. Kostenkontrolle bei Projekten und längerfristigen 
     Vorhaben der Gemeinde; 


 II   RECHNUNGS- UND PRÜFUNGSWESEN

  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Besorgung der Kassengeschäfte, insb. Vollziehung der Einnahmen und Ausgaben; Verwahrung der Gelder und anderer Wertgegenstände, ausgenommen jene, die vom Bürgerservice zu verwahren sind;
  •  buchmäßige Erfassung der Einnahmen und Ausgaben;
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Einrichtung der Buchführung der Gemeinde und Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben; 
  • Belegsammlung;
  • Organisation der Buchführung entsprechend den einschlägigen Bestimmungen und so, dass diese Grundlage für die Einhaltung des Voranschlages (Nachtragsvoranschlages), für die Prüfung der Kassenbestände und für die Erstellung des Rechnungsabschlusses dienen kann; 
  • Besorgung und Sicherstellung sonstiger Belange im Rahmen der Gemeindegebarung; 
  • Vorbereitung von und Anwesenheit bei Prüfungsausschusssitzungen;
  • Richtigkeitsprüfung von VA und RA von Gemeindeverbänden udgl.;   


 III   RECHNUNGSABSCHLUSS

  • Rechtzeitige Erstellung des Rechnungsabschlusses, inkl.  Kassenabschluss, Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung unter Beachtung des Prinzips der Kostenwahrheit. 


 IV   VERMÖGENSANGELEGENHEITEN

  • Sicherstellung der vollständigen Erfassung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Gemeinde sowie Beteiligungen an Gesellschaften im Vermögensnachweis.  


 V   GEBÜHREN, ABGABEN UND STEUERN

  • Sicherstellen der ordnungsgemäßen Vorschreibung diverser Gebühren und Abgaben sowie der ordnungsgemäßen Einzahlung der Gebühren, Abgaben und Steuern (sofern nicht von einer anderen Abteilung vorzuschreiben);
  • Erfassung und Abführen der dem Bund bzw. dem Land zustehenden Gebühren und Abgaben; 
  • Einrichtung eines funktionierenden Rückstandsmanagments und Mahnwesens; 
  • Ausarbeitung von Gebühren und Abgabenverordnungen (unter Umständen in Zusammenarbeit 
     mit anderen Abteilungen); 


 VI   PERSONALVERWALTUNG & PERSONALVERRECHNUNG 

  • Ansprechpartner in dienstrechtlichen Fragen; 
  • Evidenthaltung von Urlauben und sonstigen Freistellungen; 
  • Evidenthaltung von Krankenständen, Vorrückungszeitpunkten, Dienstjubiläen udgl.; 
  • Abrechnung der Aufwandsentschädigungen der politischen Mandatare; 
  • Bezugsabrechnung der Bediensteten der MA der Gemeinde; 
  • Abfuhr der Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge an die zuständigen Stellen sowie 
     Abfuhr der sonstigen lohnabhängigen Abgaben und Steuern; 


 VII   STEUERRECHTLICHE BELANGE DER GEMEINDE

  • Berechnung und Abfuhr der USt. sowie Geltendmachung der Vorsteuer, sofern möglich; 


 VIII   VERTRÄGE 

  • Sicherstellung der Einhebung des Mietzinses bzw. des Pachtszinses, sofern nicht von Hausverwaltungen vorgeschrieben und eingehoben; 
  • Richtigkeitskontrolle der von Hausverwaltungen vorgelegten Jahresabrechnungen 
     (Ausgaben-Einnahmen); 


 IX   FÖRDERANGELEGENHEITEN

  • Geltendmachung und Abwicklung von Landes- und Bundesförderungen; 


 X   LEASING- UND DARLEHENSFINANZIERUNGEN

  • Einholen von Finanzierungsanboten und Prüfung der Anbote; 
  • Abwicklung der Leasing- und Darlehensgeschäfte nach Beschlussfassung im Gemeinderat; 


 XI   SONSTIGES

  • Besorgung aller sonstigen Aufgaben im Rahmen der Finanz- und Vermögensgebarung der Gemeinde, sofern sie nicht ausdrücklich einer anderen Abteilung zugewiesen sind;