Ab sofort kann wieder der NÖ-Heizkostenzuschuss beantragt werden. Der Förderbetrag in der aktuellen Heizperiode beträgt 150 Euro. Die Marktgemeinde Biedermannsdorf verdoppelt diesen Betrag: Biedermannsdorferinnen und Biedermannsdorfer, die den NÖ Heizkostenzuschuss erhalten, können auch den Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Biedermannsdorf in der Höhe von 150 Euro beantragen.
Dieses Geld können jene Personen erhalten, die ein anrechenbares monatliches Haushaltseinkommen haben, das unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG liegt. Die genauen Voraussetzungen dafür, das Antragsformular, die Einkommensgrenzen und die sonstigen zu erfüllenden Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Landes NÖ unter dem Link: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
Der Antrag für den NÖ Heizkostenzuschuss ist im Bürgerservice zu stellen. Er kann ausschließlich bei der zuständigen Gemeinde, in der sich der Hauptwohnsitz der antragsstellenden Person befindet, gestellt werden!
Die Antragsstellung ist bis 31. März 2026 (einlangend) im Gemeindeamt möglich!
Download Antragsformular:
Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2025_2026.pdf herunterladen (0.02 MB)
Erlaeuterungen_HKZ_2026.pdf herunterladen (0.02 MB)
NÖ Heizkostenzuschuss 2025_2026 Richtlinie inkl. DSGVO .pdf herunterladen (0.09 MB)
Antragsformulare werden auch von der Marktgemeinde Biedermannsdorf im Bürgerservice zur Verfügung gestellt.
Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Biedermannsdorf
Der Sozialausschuss der Marktgemeinde Biedermannsdorf hat beschlossen, Personen mit Hauptwohnsitz in Biedermannsdorf, wieder einen zusätzlichen Heizkostenzuschuss zu denselben Bedingungen wie das Land NÖ zu gewähren.
Einmalig beträgt der Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Biedermannsdorf für die Saison 2025/2026 150 Euro.
Sobald die AntragstellerInnen die Zusage für den Heizkostenzuschuss des Landes NÖ erhalten haben, können sie den Antrag auf den Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Biedermannsdorf stellen. Hierzu ist ein eigener Antrag im Bürgerservice im Gemeindeamt auszufüllen und der Nachweis der Förderung durch das Land NÖ vorzulegen.
Für Fragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen im Bürgerservice gerne zur Verfügung (Tel.: 02236/72000)