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Lärmverbote im Wohngebiet
Vor allem im Sommer ist der Lärmschutz im Ort ein Thema. Leider kommt es immer wieder zu verschiedenen Lärmbelästigungen, die in der Bevölkerung für Unmut sorgen. Bitte nehmen wir aufeinander Rücksicht und halten wir uns an die bestehenden "Lärmverbote im Wohngebiet", die vom Gemeinderat per Verordnung festgelegt wurden:
§ 4 Lärmverbote im Wohngebiet Abs. 1) Die Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit ist
- an Sonn- und Feiertagen zur Gänze,
- an Samstagen von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr und
- an allen Wochentagen in der Zeit der Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr verboten.
Dies gilt insbesondere für den Betrieb von Garten- und Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher, Häcksler, Kreissäge, Bandsäge etc.) unabhängig von der Art des Antriebes. Das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur oder während der Reparatur ist verboten.
Abs. 2) Stark lärmende Bautätigkeiten (z. B. Einsatz von Kompressoren, Bau- und Bohrmaschinen sowie Schlagen und Hämmern) sind
- an Sonn- und Feiertagen zur Gänze,
- an Samstagen von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr und
- an allen Wochentagen in der Zeit der Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr verboten.
Von diesem Verbot sind Bautätigkeiten zur Behebung von Notständen ausgenommen.
Hier finden Sie die zugehörige Verordnung zum Download:
Verordnung_Reinhaltung_Lärm_Tiere_Plakatieren.pdf herunterladen (0.07 MB)