Roller/Scooter und Miniscooter - Abgrenzung

Roller

Diese gelten – im Unterschied zu Scootern und Miniscootern – weiter als Fahrräder (§ 2 Abs. 1 Z 22 lit. c StVO).

Abgrenzung Roller/Scooter und Miniscooter

Bereits nach der "alten" StVO gibt es Roller, die einem Fahrrad ähneln und über vergleichbar große Reifen wie diese sowie über ein ähnliches Fahrverhalten verfügen.

Diese Roller gelten daher weiter als Fahrräder und es gelten bei der Benutzung im Straßenverkehr auch die gleichen Regeln wie für Fahrradfahrer/innen.