Zuständigkeiten für Zivilschutz

Wer besorgt die Angelegenheiten des Zivilschutzes? 

Die Thematik liegt in der Verantwortlichkeit aller Ebenen des Staates, Bund, Ländern, Bezirken, Gemeinden, Einsatzorganisationen und Bürgern.

  • Zentralstelle des Zivil- und damit auch Katastrophenschutzes und Krisenmanagements in Österreich ist am Bundesministerium für Inneres (BM.I), die Abteilung II/4 Zivilschutz, Krisen- und Katastrophenschutzmanagement. Es betreut das Programm Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM).
  • Operatives (handelndes) Zentrum sind das Einsatz- und Krisenkoordinationscenter (EKC, die Bundeswarnzentrale BWZ) mit den Landeswarnzentralen: In diesen Warnzentralen, die permanent besetzt sind, laufen alle einschlägigen Meldungen zusammen. Das EKC wurde 2006 als umfassende koordinierende Stabsstelle, deren Aufgaben über reine Alarmierung hinausgehen, installiert.
  • Die Katastrophenhilfe der Bundesländer organisiert sich im Österreichischen Zivilschutzverband (ÖZSV).

Daneben sind zahlreiche Institutionen direkt oder indirekt in Zivilschutz involviert, Behörden wie NGOs, wissenschaftliche Agenturen, Unternehmen wie auch non-profit- und ehrenamtliche Organisationen.

Der Zivilschutzverband hat auch eine Plattform, die Sicherheitsinformationszentren (SIZ), installiert, in denen besonders die Öffentlichkeitsarbeit und die Schulung und Wissensvermittlung von Selbstschutz und Zivilschutzmaßnahmen abgewickelt werden. Diese schon seit 1986 etwa als Info-Stand bei öffentlichen Veranstaltungen zu findenden Einrichtungen werden heute als Webseite aufgebaut.