Katastrophenschutz als Teil des Zivilschutzes!

Angelegenheit der Bundesländer

Die Abwehr, Beseitigung oder Linderung der Auswirkungen drohender oder eingetretener Katastrophen (Katastrophenhilfe, Einsatzvorsorgen) ist in Österreich überwiegend eine Angelegenheit der Bundesländer.

Die rechtliche Basis bilden die Katastrophenhilfegesetze der Länder, die vor allem die Feststellung der Katastrophe und die behördliche Einsatzleitung in den Gemeinden, Bezirken und Ländern festlegen.

In NÖ ist der Katastrophenschutz und die Katastrophenhilfe im NÖ Katastrophenhilfegesetz 2016 (NÖ KHG 2016), LGBl. Nr. 70/2016 idgF., geregelt, abrufbar unter 
http://www.ris.bka.gv.at/Lr-Niederoesterreich.

Bedeutsam ist auch die NÖ Alarmierungsverordnung, LGBl. 4400/1-0 idgF., ebenfalls auf der vorher genannten Homepage abrufbar.