Hilfe für Opfer

Allgemeines zu Unterstützungen für Verbrechensopfer

Im Allgemeinen bezeichnet man in der Kriminologie als Opfer die geschädigte Person eines Verbrechens, also jemanden, die oder der durch eine/n Täter/in in ihren/seinen Rechten verletzt wurde.

Die Verletzung des Rechts kann sein:

  • Körperlicher Natur (z. B. Körperverletzung, Gewalt, gefährliche Drohung, Beeinträchtigung der sexuellen Integrität und/oder Selbstbestimmung)
  • Ideeller Natur (z. B. Beleidigung, Urheberrechtsverletzung)
  • Materieller Natur (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung)

Ein Opfer, das Anzeige gegen den und die Täter/innen erstattet, hat das Recht, eine schriftliche Bestätigung der Anzeige zu erhalten.

Die Hilfeleistungen erstrecken sich von
- juristischer und
- psychosozialer Beratung,
- Hilfestellung im Strafverfahren,
- der Prozessbegleitung https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/291/Seite.2910004.html , bis hin zu
- Schutz und Unterkunft in Notsituationen.

Solche Leistungen werden von Institutionen, die im Bereich Opferhilfe tätig sind, angeboten:

Mehr Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten für Verbrechensopfer finden Sie auf  

http://www.help.gv.at/ 
(https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/291/Seite.2910000.html)

Bundeskriminalamt

Büro 1.5 - Kriminalpolizeiliche 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Josef-Holaubek-Platz 1, 1090 Wien
Tel.: 
+43-1-24836-985004
E-Mail: 
BMI-II-BK-SPOC@bmi.gv.at
bundeskriminalamt.at/202/start.aspx