Aufgaben des ÖRK

Rettungs- und Krankentransportdienst

Die Gemeinden haben den regionalen Rettungs- und Krankentransportdienst für ihr Gemeindegebiet zu gewährleisten sowie dafür geeignete Einrichtungen zur Verfügung zu stellen (= Versorgungsauftrag).

Die Gemeinden haben, sofern sie nicht selbst den regionalen Rettungs- und Krankentransportdienst betreiben, diesen durch Abschluss eines Vertrages mit einer anerkannten Rettungsorganisation sicherzustellen. In diesem Vertrag hat sich die Gemeinde auch zu einem jährlich zu entrichtenden Rettungsdienstbeitrag zu verpflichten. Dabei ist auf die Effizienz der Leistungserbringung und die Kostendeckung der Leistungen der Rettungsorganisationen Bedacht zu nehmen.

In der Gemeinde Biedermannsdorf besorgt das Ö Rote Kreuz - Landesstelle NÖ diese gesetzlich vorgesehenen Aufgaben aufgrund des abgeschlossenen Vertrages.

Dafür trägt natürlich auch unsere Gemeinde die Kosten. Wir zahlen pro Jahr und Einwohner € 8,-- an das ÖRK, damit sichergestellt ist, dass unserer Bevölkerung im Notfall Erste Hilfe geleistet wird bzw. Kranke, die keine Verkehrsmittel benutzen können, in oder zu einer Einrichtung des Gesundheitswesens gebracht werden. 

Unterschied Rettungsdienst - Krankentransportdienst

1.

Rettungsdienst ist die Leistung von Erster Hilfe oder einer Ersten medizinischen Versorgung an Personen, bei denen im Rahmen einer akuten Erkrankung, einer Vergiftung oder eines Traumas eine lebensbedrohliche Störung einer vitalen Funktion eingetreten ist, einzutreten droht oder nicht sicher auszuschließen ist, und deren Transport zur weiteren medizinischen Versorgung in eine Krankenanstalt oder sonstige geeignete Einrichtung des Gesundheitswesens.

2.

Krankentransportdienst ist der Transport von Personen, die auf Grund ihres anhaltenden eingeschränkten Gesundheitszustandes oder ihrer körperlichen Verfassung ein gewöhnliches Verkehrsmittel nicht benützen können und für die der Transport mit einem Rettungsmittel (Abs.3) unter Betreuung zumindest einer Rettungssanitäterin oder eines Rettungssanitäters erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen

für das Rettungswesen in NÖ ist das NÖ Rettungsdienstgesetz 2017 (NÖ RDG), LGBl. Nr. 101/2016 idgF., einschlägig.

Dieses ist auf der Homepage
https://www.ris.bka.gv.at/Lr-Niederoesterreich abrufbar.