Ziele vorbeugender Brandschutz

Was bedeutet vorbeugender Brandschutz?

Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken.

Folglich gliedert sich der vorbeugende Brandschutz in den:

  • Baulichen Brandschutz
  • Anlagentechnischen Brandschutz
  • Organisatorischen Brandschutz.

Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung gefordert. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bezüglich Brandschutz finden sich in der NÖ Bauordnung, LGBl. Nr. 1/23015 idgF., im NÖ Feuerwehrgesetz 2015, LGBl. Nr. 85/2015 idgF. sowie in zahlreichen Richtlinien betreffend den vorbeugenden Brandschutz (alle abrufbar auf der Homepage www.ris.bka.gv.at/Lr-Niederoesterreich). 

In Ergänzung zum Bauordnungsrecht basieren die Anforderungen in Bezug auf den Sachschutz auf privatrechtlichen Vereinbarungen. Maßgeblich sind hierbei häufig die Anforderungen, die der Sachversicherer an die Ausführung des Gebäudes bzw. seiner technischen Anlagen stellt.

Allein aus der Vielzahl der Regelungen lässt sich erahnen, welch komplexes Aufgabengebiet sich hier stellt. Die Wege zur Erfüllung der Schutzziele wie Brandverhütung, Verhinderung der Brandausbreitung, Rettung und wirksame Brandbekämpfung können zu unterschiedlichsten Lösungen führen die durch die jeweils zuständige Bauaufsicht zu genehmigen sind.

Aspekte, die brandschutztechnische Lösungen beeinflussen können (Beispiele):

  • Bauweise (Stellung der Gebäude auf dem Gelände und zueinander)
  • Bauart (Bauliche Beschaffenheit - Massiv-, Skelett-, Fachwerk-, Montagebau usw.)
  • Auswahl der Baustoffe
  • Lage (Erreichbarkeit sowie Zugänglichkeit)
  • Art und Anzahl der nutzenden Personen
  • Abmessung (Größe, Aufbau und Unterteilung der Gebäude)
  • Art und Menge von Brandlasten und Gefahrstoffen (Gefahr der Brand- und Schadensausbreitung)
  • Gefahren der Brand- und/oder Schadensentstehung (Zündquellen, Bedingungen und Wahrscheinlichkeiten)
  • Nutzung (betriebliche sowie nutzungstechnische Abläufe)
  • Brandentdeckung (Wahrscheinlichkeit bis zur Feststellung und Meldung)
  • Beginn der Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen
  • Umfang und Dauer der Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen
  • Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehrkräfte (Feuerwehr, Rettungsdienst, Löschmittelbereitstellung usw.)
  • Vorhandensein technischer Einrichtungen (zum Beispiel Löschanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Gefahrenmeldeanlagen)
  • Umfang betrieblicher Gefahrenabwehrmaßnahmen (Brandschutzordnungen, Gefahrenabwehrpläne, Schulungen, Unterweisungen, Werkfeuerwehren, Löschhilfen usw.)

Neben den vorgenannten Aspekten haben zusätzlich noch die sich hieraus ergebenden Kombinationsmöglichkeiten in der Regel Einfluss auf die wirksamen, sicherheitstechnisch und wirtschaftlich anzustrebenden und rechtlich zulässigen Lösungsmöglichkeiten zur Erreichung der Schutzziele.

Wesentliche Aufgaben (Schutzziele) des vorbeugenden Brandschutzes sind Leben, Gesundheit, Eigentum, Besitz und Umwelt zu schützen.