Aufgaben der FF

Die FF Biedermannsdorf

Die FF Biedermannsdorf, die auf eine mehr als 140-jährige Geschichte zurückblickt (Gründung der FF Biedermannsdorf im Jahr 1873), ist eine der wichtigsten Einrichtungen in unserer Gemeinde.

Dies nicht nur in gesellschaftspolitischer Hinsicht, sondern insbesondere aufgrund der vielfältigen Aufgaben, die von unserer Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr, Brandbekämpfung und bei Katastrophen zu besorgen sind.

Speziell die Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr sind in unserem Ort sehr anspruchsvoll, bedingt dadurch, dass ein Teil der Südautobahn A2 durch unser Gemeindegebiet verläuft sowie der Anzahl der Betriebe in unserem Gemeindegebiet.

Die Freiwillige Feuerwehr Biedermannsdorf besitzt als Körperschaft öffentlichen Rechts eigene Rechtspersönlichkeit.

Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für das Feuerwesen und den Katastophendienst in NÖ bildet das/die NÖ Feuerwehrgesetz 2015 (NÖ FG 2015), LGBl. Nr. 85/2015 idgF., NÖ Katastrophenhilfegesetz (NÖ KHG), LGBl. 4450. NÖ Alarmierungsverordnung, LGBl. 4400/1-0 idgF.
Diese sind abrufbar auf der Homepage www.ris.bka.gv.at/Lr-Niederoesterreich.

Die Aufgaben der FF Biedermannsdorf

Die Aufgaben im Rahmen der Feuerpolizei umfassen:

  1. Maßnahmen, die der Brandverhütung, dem vorbeugenden Brandschutz und der Brandbekämpfung dienen, sowie
  2. Sicherungsmaßnahmen nach dem Brand und
  3. die Mitwirkung bei Erhebungen über die Brandursache.

Die Aufgaben im Rahmen der Gefahrenpolizei umfassen Maßnahmen, die

  1. der Rettung von Menschen und Tieren sowie der Bergung lebensnotwendiger Güter,
  2. der Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere, lebensnotwendige Güter sowie von solchen Gefahren, die einen beträchtlichen Sachschaden bewirken können, und
  3. der Notversorgung der Bevölkerung und öffentlicher Einrichtungen mit lebensnotwendigen Gütern dienen.

Die örtliche Feuer- und Gefahrenpolizei umfasst Maßnahmen, die sich auf das Gebiet einer Gemeinde erstrecken und die von der Gemeinde mit ihren eigenen, den ihr zur Verfügung stehenden und den gemäß § 35 Abs. 2 NÖ FG angeforderten Kräften besorgt werden können.

Darüber hinausgehende Maßnahmen sind solche der überörtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei.

Maßnahmen der Katastrophenhilfe

Die Besorgung der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei obliegt als Behörde der Gemeinde, die sich bei der Besorgung dieser Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr zu bedienen hat. Die Marktgemeinde Biedermannsdorf ist froh, dass sie auf eine einsatzkräftige Feuerwehr zurückgreifen kann, um ihre Aufgaben zu besorgen. 

Die Besorgung der überörtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei obliegt dem Land, das sich hierzu des NÖ Landesfeuerwehrverbandes bedient.

Unterstützung anderer Feuerwehren

Die Freiwillige Feuerwehr Biedermannsdorf leistet darüber hinaus, auch außerhalb des Gemeindegebietes, über Anforderung einer Gemeinde oder der örtlich zuständigen Einsatzleitung einer anderen Feuerwehr, Hilfe, sofern die Besorgung der Aufgaben in unserer Gemeinde dadurch nicht beeinträchtigt ist.

Katastrophenhilfsdienst

Die Einheiten des Katastrophenhilfsdienstes des NÖ Landesfeuerwehrverbandes unterstützen die örtlichen Feuerwehren im Katastropheneinsatz und bei größeren Einsätzen mit Sondergerätschaften. Der Katastrophenhilfsdienst ist eingerichtet zur überörtlichen Hilfeleistung in Katastrophenfällen und bei größeren Einsätzen zur Unterstützung und/oder Ablösung der eingesetzten Feuerwehren, unter anderem bei:

  • Großbränden
  • Elementarereignissen (Hochwasser, Sturm usw.)
  • Rettungseinsätzen
  • Notversorgung der Bevölkerung
  • Freimachen von Verkehrswegen
  • Mitwirkung zur Wiederherstellung von Nachrichtenverbindungen und Energieversorgung
  • Stellung von Einsatzreserven während größerer Einsätze und Großveranstaltungen,
    um hinzukommende Einsätze abzudecken u. v. m.

Der Katastrophenhilfsdienst ist dem Landesfeuerwehrkommandanten unterstellt. Die Beistellung der für den Katastrophenhilfsdienst erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Mannschaften erfolgt durch die niederösterreichischen Feuerwehren und den NÖ Landesfeuerwehrverband.

In jedem Feuerwehrbezirk ist eine KHD-Bereitschaft aufzustellen. Die KHD-Bereitschaft ist eine für Katastrophen- oder größere Einsätze aufgestellte Einheit eines Feuerwehrbezirkes und setzt sich aus Fahrzeugen, Geräten und Mannschaften dieses Feuerwehrbezirkes zusammen.

Diese ist dem Bezirksfeuerwehrkommandanten unterstellt. Er bedient sich dazu des KHD-Bereitschaftskommandos. Das KHD-Bereitschaftskommando führt die KHD-Einheiten des Feuerwehrbezirkes außerhalb des Bezirkes im Einsatz und besorgt die laufenden organisatorischen und administrativen Angelegenheiten der KHD-Bereitschaft.