Vizebürgermeister/in – Aufgaben

Der/die Vizebürgermeister/in hat die Aufgabe, den/die Bürgermeister/in im Falle der Verhinderung an der Amtsausübung zu vertreten. Im Vertretungsfall hat er/sie die Kompetenzen, die dem/der Bürgermeister/in zukommen.

Er/Sie ist überdies Mitglied des Gemeindevorstandes.

Die Wahl des/r Vizebürgermeisters/in erfolgt durch den Gemeinderat. Es dürfen nur österreichische Staatsbürger zum/r Vizebürgermeister/in gewählt werden.