Haushaltsführungsbestimmungen der Gemeinden

Die NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), LGBl. 1000-0 (WV), enthält im III. Hauptstück die Vorgaben für die Gemeindehaushaltsführung. 

Diese können Sie auf der Homepage www.ris.bka.gv.at/Lr-Niederoesterreich abrufen. 

Form und Gliederung des Voranschlags bzw. des Rechnungsabschlusses sind in der VRV 2015 geregelt.