Mobilitätsförderung NÖ

Was wird gefördert?

Mit der Mobilitätsförderung unterstützt das Land NÖ Lehrlinge, die zwischen Wohnsitz und Ausbildungsort (Lehrbetrieb, Ausbildungsstätte, Berufsschule) pendeln müssen und dafür finanzielle Aufwendungen zu tragen haben. Entstehen dem Lehrling aufgrund eines Lehrlingsheimplatzes Unterbringungskosten, können diese im Rahmen der Mobilitätsförderung anteilsmäßig berücksichtigt werden. Eine Antragstellung ist immer nur rückwirkend für das zuletzt abgelaufene Kalenderjahr möglich.

Kontakt und Formulare zum Downloaden

Amt der NÖ Landesregierung 
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung 
Landhausplatz 1, Haus 9 
3109 St. Pölten 
E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at  
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline) 
FAX: 02742/9005-13460
E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at 
www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerd_lehrlinge.html