Ausgehzeiten für Jugendliche

Seit 1.1.2019 gelten folgende Ausgehzeiten (gemeint ist damit der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten ohne Begleitperson)

Ausgehzeiten ohne Begleitperson

Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung des 
- 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr und 
- 16. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 1.00 Uhr erlaubt.

Ausgehzeiten mit Begleitperson

Darüber hinaus dürfen junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder Begleitpersonen sich an allgemein zugänglichen Orten aufhalten oder öffentliche Veranstaltungen besuchen oder wenn ein rechtfertigender Grund vorliegt.

Was sind allgemein zugängliche Orte?

Solche allgemein zugängliche Orte sind insbesondere 
- öffentliche Straßen und Plätze, 
- öffentliche Verkehrsmittel, 
- Schulen, 
- Handelsbetriebe, 
- Gaststätten und 
- sonstige Lokale wie z. B. Vereinslokale, Buschenschank udgl.

Öffentliche Filmvorführungen, Fernsehübertragungen und Theatervorstellungen

Öffentliche Filmvorführungen, Fernsehübertragungen und Theatervorstellungen dürfen junge Menschen dann besuchen, wenn sie das Mindestalter erreicht haben, für das die Vorführungen nach den entsprechenden landesgesetzlichen Vorschriften (§ 13 NÖ Veranstaltungsgesetz, LGBl. 7070) zugelassen wurden.