Was ist ist die NÖ kija?

Die NÖ kija ist als weisungsfreies Organ des Landes Niederösterreichs im 5. Hauptstück (§ 79 bis 81) des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes (NÖ KJHG 2013 idgFverankert, daraus leitet sich ihr gesetzlicher Auftrag ab.

Den Gesetzestext können Sie unter dem Link 

www.ris.bka.gv.at/Lr-Niederoesterreich

abrufen.