Ziele der Jugendförderung

Das NÖ Jugendgesetz

Bereits im NÖ Jugendgesetz, LGBl. 4600 idgF., werden die Ziele im Rahmen der Jugendförderung durch das Land NÖ und die NÖ Gemeinden umschrieben.

Ziel und Zweck der Jugendförderung: 

Die Jugendförderung des Landes Niederösterreich soll die jungen NÖ Landesbürger/innen unterstützen, dabei aber die Eigenverantwortung der Jugend fördern und ihre Freiheit soweit wie möglich erhalten.

In diesem Sinn leistet das Land Niederösterreich der Jugend Hilfestellung bei der selbständigen Entwicklung aktiver Formen der Freizeit- und Lebensgestaltung, ohne Ansehen politischer, religiöser, rassischer und sozialer Herkunft und Beweggründe der Jugendlichen.

Neben den bereits bestehenden Maßnahmen, wie z. B. der Förderung von Jugendorganisationen oder der Gesprächs- und Diskussionsmöglichkeiten im NÖ Jugendrat, in der NÖ Jugendkommission und im NÖ Jugendforum, fördert das Land nachstehende Aktivitäten
- Förderung von Jugendtreffs und anderen Jugendaktivitäten
- Privatinitiativen für gefährdete junge Menschen
- Förderung von Jugend- und Schülermedien
- Förderung von Warte- und Aufenthaltsräumen für Schüler/innen und junge Arbeitnehmer/innen
- Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen 
- Förderung der Jugendarbeit
- Förderung der Fahrtkosten von Studierenden

Partizipation im Rahmen der örtlichen Gemeinschaft
Die Gemeinden sollen junge Menschen über Planungsvorhaben und Projekte der Gemeinde gemäß den Bestimmungen des Artikel 12 des Übereinkommens über die Rechte der Kinder, BGBl. Nr. 7/1993, in ortsüblicher und altersentsprechender Weise informieren und an der Meinungsbildung beteiligen.

Die Gemeinde soll die Überlegungen und Beratungsergebnisse der Kinder und Jugendlichen in ihre Überlegungen miteinbeziehen, um so die Mitgestaltung und Mitbestimmung in allen sie betreffenden Lebensbereichen zu gewährleisten.