Organisation des Beitrats

Mitglieder

Im Familienpolitischen Beirat sind Organisationen vertreten, die sich besonders für die Förderung der Interessen von Familien einsetzen.

Dem Beirat gehören bis zu 15 Mitglieder an.
Neben den Familienorganisationen sind auch die Sozialpartner im Beirat vertreten. Darüber hinaus kann der Familienpolitische Beirat Fachleute beiziehen. Sie haben bei Abstimmungen allerdings kein Stimmrecht.

Die Beiratsmitglieder werden für vier Jahre berufen und sind ehrenamtlich tätig.

Der Familienpolitische Beirat setzt sich aus Mitgliedern folgender Organisationen zusammen:

  1. Familienorganisationen, die nach ihrer Mitgliederzahl und Zusammensetzung eine repräsentative Interessenvertretung für Familien darstellen (maximal drei Personen pro Organisation, insgesamt höchstens 10 Vertretungspersonen),
  2. je eine Vertretung der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft,
  3. der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs,
  4. des Österreichischen Arbeiterkammertages,
  5. des Österreichischen Gewerkschaftsbundes sowie
  6. eine gemeinsam von den Österreichischen Landarbeiterkammern namhaft gemachte Vertretung.

Aktuell sind im Familienpolitischen Beirat vertreten:

Fachleuchte ohne Stimmrecht entsenden:

Beschlüsse des Familienoplitischen Beirats finden Sie hier: 

www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/Familienpolitischer-Beirat/Beschluesse.html.