Aufgaben des Beirats

Zu den Aufgaben des Familienpolitischen Beirats zählt:

  • die Beratung der Frau Bundesministerin in Angelegenheiten des Familienlastenausgleichs und der allgemeinen Familienpolitik,

  • die Erstellung von Gutachten in wirtschaftlichen, sozialen, rechtlichen und kulturellen Angelegenheiten, welche die Familie betreffen. Die Gutachten werden auf Ersuchen des Bundeskanzleramtes erstellt,

  • die Übermittlung von Anregungen und Anträgen an das Bundeskanzleramt,

  • die Prüfung und Stellungnahme zu Anregungen und Forderungen der Familienorganisationen.

Den Vorsitz

des Familienpolitischen Beirates führt Familienministerin Bogner-Strauß, eine von ihr betraute Beamtin oder ein betrauter Beamter.

Die Beiratssitzungen finden mindestens zwei Mal pro Jahr statt und werden von der Vorsitzenden einberufen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Beiratsmitglieder auch selbst eine Sitzung einberufen. Die Geschäfte des Beirates führt das Bundeskanzleramt, das auch für entstehende Kosten aufkommt. Die Geschäftsordnung gibt sich der Beirat selbst.

Die Anregungen und Forderungen dieses Gremiums fließen auch in die Familienpolitik des Landes Niederösterreich ein!