Elternzuschuss für Kinderbetreuung

 

Berufstätige Eltern können einen einkommensabhängigen Zuschuss zu den Betreuungskosten erhalten, wenn die Kinder durch eine/-n NÖ Tagesmutter/-vater, in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung oder in einem NÖ Hort betreut werden.

Für wen?

Berufstätige Erziehungsberechtigte, welche eine außerfamiliäre Kinderbetreuung im Rahmen der genannten Betreuungsformen in Anspruch nehmen. 

Weiterführende Information/Kontakt

NÖ Generationenreferat
Tel.: 02742 9005 13283
www.noe.gv.at/Elternfoerderung_Kinderbetreuung