Heizkostenzuschuss 2021/2022

Heizkostenzuschuss des Landes NÖ

Höhe
Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/2022 in Höhe von € 150,00 zu gewähren.

Antragstellung am Gemeindeamt
Der Heizkostenzuschuss ist bei uns am Gemeindeamt, Bürgerservicestelle, des Hauptwohnsitzes des/r Betroffenen ab sofort bis spätestens 30. März 2022 zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

D. h. im Detail
Der Antrag zum Heizkostenzuschuss kann ausschließlich bei der zuständigen Gemeinde, in der sich der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person befindet, gestellt werden.

Voraussetzungen
Die genauen Voraussetzungen dafür, das Antragsformular, die Einkommensgrenzen und die sonstigen zu erfüllenden Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Lande NÖ unter dem Link Heizkostenzuschuss - Förderung - Land Niederösterreich (noel.gv.at)


Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Biedermannsdorf

Höhe und Antragstellung 
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Biedermannsdorf hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 beschlossen, wie in den Jahren zuvor,
- Personen, mit Hauptwohnsitz in Biedermannsdorf,
- einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 200,00 Euro
- zu denselben Bedingungen wie das Land NÖ (siehe den Link Heizkostenzuschuss - Förderung - Land Niederösterreich (noel.gv.at) 
zu gewähren. 

Dafür ist ein separater Antrag an die Marktgemeinde Biedermannsdorf zu richten.

Fragen und Auskunft
Für Fragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen unserer Bürgerservicestelle zur Verfügung.

Tel.: 02236/72000 DW 110 oder 111.