Bildungssektoren

PRIMÄRER BILDUNGSSEKTOR

Volksschule

Die Volksschule kann im Rahmen der Unterrichtspflicht von jedem Kind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr (Stichtag 31. August) besucht werden und umfasst vier Schulstufen.

Seit der Lehrplanreform 2000 wird von vier Kulturtechniken gesprochen:
- Lesen
- Schreiben
- Rechnen und
- die Suche und Aufbereitung von Informationen.

Im Lehrplan wurde diese neue Kulturtechnik in den allgemeinen Bestimmungen verankert.

Normalerweise in vier Schulklassen eingeteilt, können kleinere Schulen meist in ländlichen Gebieten auch Schulstufen zusammenlegen, sodass eine Lehrperson in einem Klassenraum mehrere Schulstufen gleichzeitig unterrichten kann.

In den vergangenen Jahren haben sich aber auch im Großraum Wien mehrere Schulen dazu entschlossen eine oder mehrere Mehrstufenklassen zu führen. Auch eine Kombination mit Integrationsklassen ist nicht ungewöhnlich.

Vorzugsweise herrscht das Einlehrersystem. Das bedeutet, dass ein Lehrer alle Fächer unterrichtet. Ausnahmen dabei sind Religion, Werkerziehung und eine eventuelle Fremdsprache (Englisch wird ab der ersten Klasse unterrichtet).

Da als Schulerhalter der öffentlichen Schulen die jeweiligen Gemeinden (auch in Form von Zusammenschlüssen – so genannten „Schulgemeinden“) auftreten, ist für das Kind der Schulbesuch im sich aus dem Wohnsitz ergebenden Schulsprengel außer in den Fällen des häuslichen Unterrichtes, des Besuches einer Privatschule oder des „sprengelfremden Schulbesuches“ verpflichtend.

Für einen sprengelfremden Schulbesuch ist einerseits die Zustimmung des Schulerhalters der zu besuchenden Schule Voraussetzung und andererseits eine Verpflichtungserklärung der Wohnsitzgemeinde, auf Dauer des Schulbesuches die anfallenden Schulbesuchskosten an den Schulerhalter der zu besuchenden Schule zu bezahlen.

Sonderschule

Der Besuch einer Sonderschule kann die ganze Dauer der Schulpflicht hindurch erfolgen.
Darüber hinaus können nach Beendigung der Schulpflicht noch ein freiwilliges zehntes und elftes Schuljahr angehängt werden.

Dieser Schultyp dient zur Integration und Förderung von Kindern mit besonderem sonderpädagogischem Förderungsbedarf, sei es aufgrund physischer oder psychischer Handicaps oder körperlicher Behinderungen.

Je nach Art der Problemstellung wird jedes Kind nach verschiedenen Lehrplänen unterrichtet und beurteilt, wobei die Klassengrößen gering sind. Damit kann die persönliche Zuwendung und Unterstützung durch die Lehrkräfte für die einzelnen SchülerInnen besonders groß sein.

Üblicherweise stellen die Lehrkräfte bei der Einschulung den besonderen Bedarf an Förderung fest. Danach erfolgt eine entsprechende pädagogische oder psychologische und medizinische Beurteilung der Sachlage.

Prinzipiell liegt die endgültige Entscheidung über den Besuch einer Sonderschule ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten, was manchmal gewisse Probleme schafft. Wird keine Sonderschule besucht, dann erfolgt die Integration in den anderen Schultypen im Rahmen der Pflichtschule, wobei zusätzlich zu den Lehrpersonen mit „normaler“ Ausbildung solche mit spezieller Sonderschulausbildung als Integrationslehrkräfte Verwendung finden.

SEKUNDARBILDUNG - UNTERSTUFE

Österreich hat, ebenso wie Deutschland, als eines der wenigen westeuropäischen Länder ein differenziertes Sekundarstufen-Schulsystem (Elf- bis Fünfzehnjährige).

Nach dem Abschluss der Volksschule besucht man
- eine AHS-Unterstufe (Gymnasium) oder
- die Neue Mittelschule.

Die Wahl des Schultyps sollte je nach bisherigem Schulerfolg und Begabung erfolgen. Sowohl an der Neuen Mittelschule als auch in einer AHS-Unterstufe herrscht Anwesenheitspflicht.

Die SchülerInnen werden nach einem FachlehrerInnen-System unterrichtet. Das heißt, anstatt wie in der Volksschule von einem/r LehrerIn in fast allen Fächern unterrichtet zu werden, werden die SchülerInnen von einem/r FachlehrerIn in ein bis zwei Unterrichtsgegenständen unterrichtet. Die Ausbildung an diesen Schulen dauert vier Jahre.

Mit Ausnahme von Privatschulen ist der Besuch von sekundärbildenden kostenlos. Bezahlt werden nur Unterrichtsmaterialien, ein Selbstbehalt für Schulbücher und für den Schülerfreifahrtsausweis sowie Mitgliedsbeiträge an den Elternverein, EDV-Kosten oder andere Zusatzleistungen.

Kooperative Mittelschule und Neue Mittelschule

Ein neueres Schulangebot ist die Kooperative Mittelschule (KMS), an der auf Basis des Lehrplans der Neue Mittelschule und des Realgymnasiums unterrichtet wird.

An den KMS werden sowohl Pflichtschullehrkräfte als auch Bundeslehrkräfte (AHS-Lehrkräfte) eingesetzt und auf die besondere Förderung von Fähigkeiten und Neigungen wird ein größerer Wert als in der Neue Mittelschule gelegt.

Praktisch alle Kooperativen Mittelschulen sind offiziell Neue Mittelschulen mit Schulversuchen, obwohl es auch Gymnasien möglich wäre, ihre Unterstufen als solche zu führen.

Nach jahrelangem Streit um eine gemeinsame Mittelschule für alle Kinder wurde 2008 der Schulversuch Neue Mittelschule (NMS) gestartet. Die NMS wird seit Herbst 2012 als Regelschule geführt

AHS-Unterstufe

Tendenziell besuchen begabtere SchülerInnen nach der Volksschule eine Allgemeinbildende Höhere Schule (AHS), wobei aber auf dem Land wegen der größeren Entfernungen zu Gymnasien oft auch die Neue Mittelschule gewählt wird.

Um an einer AHS-Unterstufe aufgenommen zu werden, muss das im Abschlusszeugnis der Volksschule speziell vermerkt werden. In Deutsch und Mathematik muss die Leistung mit „Gut“ oder „Sehr gut“ bewertet worden sein. Sollten diese Voraussetzungen nicht zutreffen, ist eine Aufnahmeprüfung zu bestehen.

Grundsätzlich wird die Allgemeinbildende Höhere Schule Gymnasium genannt und es wird zwischen
- Gymnasien (BG/PG),
- Realgymnasien (BRG/PRG) und
- wirtschaftskundlichen Realgymnasien (WKG)
unterschieden, wobei es ab der dritten Klasse (siebenten Schulstufe) leichte Unterschiede in den Lehrplänen gibt.

In der Oberstufe werden diese Unterschiede größer: 
• Das Gymnasium im klassischen Sinne dient vor allem der umfassenden humanistischen Allgemeinbildung. In der siebten Schulstufe wird eine weitere Fremdsprache unterrichtet, meist wird mit Latein die Grundlage für eine spätere Spezialisierung gelegt. Manche Schulen bieten statt Latein eine lebende Fremdsprache wie Französisch an. Besonders traditionsreiche Gymnasien dieses Typs werden Akademische Gymnasien bezeichnet.
• Das Realgymnasium ist für naturwissenschaftlich Interessierte eingerichtet, das heißt mit verstärktem Unterricht in diesen Fächern (Mathematik, Geometrisches Zeichnen). Eine zweite Fremdsprache kommt bei diesem Schultyp erst in der neunten Schulstufe (Oberstufe) hinzu. Die Unterrichtsgegenstände des Realgymnasiums entsprechen annähernd denen der Neue Mittelschule, jedoch ist der Unterricht komplexer und geht tiefer in die Materie als auf Neuem Mittelschulen.
• Das Wirtschaftskundliche Realgymnasium hat zusätzlich einen wirtschaftlichen Schwerpunkt (Wirtschafts- und Sozialkunde).

Daneben gibt es Sonderformen als AHS mit Schwerpunkt im Rahmen der Schulautonomie.

An allen AHS-Unterstufen wird ab der ersten Klasse bzw. dem fünften Schuljahr eine lebende Fremdsprache, meist Englisch, unterrichtet, an Gymnasien ab der dritten Klasse (seltener schon ab der zweiten Klasse) zusätzlich Latein oder eine lebende Fremdsprache (meist Italienisch oder Französisch), an Realgymnasien stattdessen geometrisches Zeichnen und verstärkt Mathematik.

SchülerInnen mit einem positiven Abschluss der achten Schulstufe an einer AHS können in weiterführende berufsbildende Schulen aufgenommen werden.

SEKUNDARBILDUNG OBERSTUFE

Die Sekundarstufe umfasst

- die Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS),
- die Berufsbildenden mittleren (BMS) und
- höheren Schulen (BHS), zusammen BHMS, sowie
- Aufbaulehrgänge der Weiterbildung.

Die Höheren Schulen schließen mit der Matura, die mittleren Schulen mit Diplom ab.

Berufsbildende Schulen umfassen auch eine Ausbildung in einem Lehrberuf einschließlich Gewerbeberechtigung.

AHS-Oberstufe

In der fünften Klasse AHS (neunten Schulstufe) beginnt die AHS-Oberstufe. Die drei Formen der AHS werden fortgesetzt und teilweise noch verfeinert. Zusätzlich gibt es das Oberstufenrealgymnasium (BORG), das unter anderem dafür eingerichtet wurde, um AbgängerInnen von Neuen Mittelschulen zur Matura zu führen.

Im Allgemeinen wird ab der neunten Schulstufe eine weitere Fremdsprache, oft Latein, Französisch oder Italienisch, seltener Altgriechisch, Russisch, Spanisch oder eine Nachbarsprache unterrichtet.

Das Gymnasium spezialisiert sich in die nachfolgenden Formen (wobei nicht jede Schule jeden Zweig anbietet):
• Das Humanistische Gymnasium mit Altgriechisch ab der Oberstufe.
• Das Neusprachliche Gymnasium mit einer lebenden Fremdsprache wie Französisch, Italienisch oder Spanisch.
• Das Realgymnasium mit etwas mehr Mathematik und verstärkt Chemie und Physik.
• Das wirtschaftskundliche Realgymnasium bietet in der Oberstufe verstärkt wirtschaftkundliche Gegenstände.
• Beim Oberstufenrealgymnasium einer der nachfolgenden Zweige zu wählen (wobei nicht jede Schule jeden Zweig anbietet):
- Das naturwissenschaftliche Oberstufenrealgymnasium mit verstärkt Mathematik, Chemie und Physik,
- das Musische Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht.

Im Rahmen der Schulautonomie kann bei allen gymnasialen Formen eine schulspezifische Schwerpunktsetzung vorgenommen werden. Für die sechste Klasse (zehnte Schulstufe) müssen Wahlpflichtgegenstände angeboten werden.

BHS und BMS – Berufsbildende Schulen (BHMS)

In Österreich gibt es zwei Formen berufsbildender Schulen im Tertiärsektor:

Berufsbildende höhere Schulen (BHS) können nach der achten Schulstufe besucht werden und bieten neben einer Berufsausbildung auch die Möglichkeit, nach fünf Jahren die Diplom- und Reifeprüfung zu erwerben. Der Vorteil gegenüber einer AHS ist hier, dass man sowohl die Studienberechtigung (mit der Matura) als auch eine komplette höhere Berufsausbildung erhält. Die Ausbildung dauert allerdings gegenüber der AHS um ein Schuljahr länger. Hinsichtlich der Stundenzahl ist die Ausbildung an der BHS in etwa 3500 Stunden länger, was real etwa zwei Schuljahren entspricht.

Berufsbildende mittlere Schulen (BMS) sind Fach- oder Handelsschulen. Diese vermitteln berufliche Qualifikationen und Allgemeinbildung. Sie dauert drei bis vier Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung. Berufsbildende mittlere Schulen vermitteln Theorie und Praxis in denen von ihnen angebotenen Schwerpunkten und Fachrichtungen. Die Ausbildung soll den AbsolventInnen einen direkten Einstieg in das angestrebte Berufsleben ermöglichen und ersetzt Gewerbeberechtigungen. Der Abschluss ermöglicht einen dreijährigen Aufbaulehrgang zu absolvieren, um die Diplom- und Reifeprüfung an den BHS abzulegen. Weiter besteht die Möglichkeit im Rahmen der Fachschule über Zusatzprüfungen die Berufsreifeprüfung zu machen, welche im tertiären Bildungsbereich eine fachgebundene (eingeschränkte) Reifeprüfung ist.

HTL, HTBLA – technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen

Höhere Technische Lehranstalten (HTL) und Höhere technische Bundeslehranstalten (HTBLA) dienen vor allem der technischen Berufsausbildung. Die Fächer bestehen zum einen Teil aus allgemeinbildenden Fächern – inklusive einer lebenden Fremdsprache, normalerweise Englisch – und zum anderen Teil aus der technischen Spezialausbildung.

Die Technischen Lehranstalten bieten je nach Standort unterschiedliche Schwerpunkte (Maschinenbau, Elektrotechnik, IT, Bautechnik, Chemie usw.). Entsprechend diesem Bereich sind die fünf Technischen und Gewerblichen Lehranstalten (TGLA) zu sehen. Die HTL-Reife- und Diplomprüfung berechtigt zum Studium an allen Universitäten und Hochschulen. Nach dreijähriger Berufspraxis, die auf den in der HTL erworbenen Kenntnissen beruht, kann der Absolvent der HTL um die Standesbezeichnung „Ingenieur“ (Ing.) ansuchen, welche vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verliehen wird. Auch hier sind etliche technische und gewerbliche Fachschulen der mittleren Bildung vorhanden, die, neben Kollegs und Meisterklassen, meist an der HTL als Zweig geführt werden (meist dreijährige Zweige).

HLA, HBLA, HGBLA, HLT – andere Gewerbeberufe

Die Abkürzung H(B)LA steht für Höhere Bundeslehranstalt. Diese weisen eine ähnliche Struktur wie HTLs auf, sind allerdings nicht technisch orientiert. Die Ausbildung dauert fünf Jahre und schließt mit einer Reife- und Diplomprüfung ab.

HAK, HAS – kaufmännische Berufe

Die Handelsakademie ist eine Schule mit Schwerpunkt auf Rechnungswesen und Betriebswirtschaft (diese Fächer werden in allen fünf Jahren unterrichtet und sind Pflichtgegenstände bei der Reife- und Diplomprüfung). Besonderer Wert wird auf die Vermittlung wirtschaftlicher Zusammenhänge und auf Sprachkompetenz gelegt, mittlerweile bieten aber auch mehrere HAKs in Österreich umfassende IT-Schwerpunkte – Handelsakademien für Wirtschaftsinformatik – (aber natürlich auch hier mit Hinblick auf eine mögliche Karriere in der Wirtschaft). Englisch und eine zweite lebende Fremdsprache (wahlweise meist Französisch, Italienisch oder Spanisch, an manchen Schulen auch Ostsprachen) werden ab der ersten Klasse (neunten Schulstufe) unterrichtet; an den meisten Handelsakademien besteht außerdem die Möglichkeit, spätestens ab der dritten Klasse (elfte Schulstufe) eine dritte lebende Fremdsprache als Freifach zu belegen.

Kaufmännische mittlere Schulen (Handelsschule, HAS – früher: HASCH) entsprechen der mittleren Bildung, und dauern drei bis vier Jahre. HAK-Aufbaulehrgang: Für Handelsschulabsolventen besteht zudem die Möglichkeit, die HAK mit einem dreijährigen Aufbaulehrgang nachzuholen.

HAK für Berufstätige:
Genauso wie beim Gymnasium kann auch bei der HAK eine Abendschule besucht werden. Sie dauert zwei Vorbereitungssemester und acht reguläre Studiensemester. Leute mit einem positiven Handelsschulabschluss haben die Möglichkeit, im dritten Semester einzusteigen oder in drei Jahren Abendunterricht die Diplom- und Reifeprüfung zu erwerben. 

HLWB, FSWB, HUM – Dienstleistungs- und Sozialberufe

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLW, HLWB) dient der Ausbildung in gehobenen Berufe in betriebsmäßigen Großhaushalten (Tourismus, und ähnliches) und auch der Vorbereitung für Sozialberufe. Im mittleren Sektor entspricht dem der Bereich Humanberufliche mittlere Schulen (HUM) und die Fachschulen für wirtschaftliche Berufe (FSWB).

BAKIP und Andere – Lehrer- und Erzieherbildung

Zu diesen Anstalten zählten früher auch die Lehrerbildungsanstalten (Ausbildung zu Volksschullehrer/innen). Diese Ausbildung ging dann an die Pädagogischen Akademien über und findet nun an den Pädagogischen Hochschulen statt. Zurzeit bestehen folgende Arten:
 • Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (BAKIP)
• Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (BASOP)
• Bundeslehranstalt für Leibeserziehung
Auch hier gibt es mittlere Fachschulen für Sozialberufe.

HLFS, LFS – Land- und Forstwirtschaftliche Berufe

Die höheren Land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes (HLFS) und die land- und forstwirtschaftliche Schulen (LFS) vermitteln neben den land- und forstwirtschaftliche Fachschulen (LFS, BMS im Kompetenzbereich Landesregierung) „alle Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie zur Ausübung leitender und gehobener Tätigkeiten in land- und forstwirtschaftlichen“ Berufen nötig sind.

Eine HLFS mit angeschlossener Forschungsanstalt wird als HBLFA geführt.

PS/PTS – Polytechnische Schule

Polytechnische Schulen (PS, PTS) werden hauptsächlich von Jugendlichen besucht, die unmittelbar nach dem Ende der Unterrichtspflicht einen Beruf erlernen wollen. Sie stellen daher meist das letzte Pflichtschuljahr dar und vermitteln den SchülerInnen grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen) als Vorbereitung auf eine Lehre.

BS – Berufsschule

Die Berufsschule (BS), fachlich auch Berufsbildende Pflichtschule (BPS) muss parallel zu einer Lehre besucht werden (verpflichtende duale Ausbildung). Die Dauer beträgt meist zwei bis vier Jahre und hängt von der Art der Lehre ab. Entweder wird die Berufsschule ganzjährig an mindestens einem Wochentag, saisonal oder lehrgangsmäßig in Blöcken (insgesamt zumindest acht Wochen im Jahr) besucht. Die Berufsschule hat die Aufgabe, berufsschulpflichtigen Personen in Lehr- und Ausbildungsverhältnissen sowie Personen in Ausbildungsverhältnissen, die zum Besuch der Berufsschule berechtigt sind, in einem fachlich einschlägigen Unterricht grundlegende, theoretische Kenntnisse zu vermitteln, ihre betriebliche oder berufspraktische Ausbildung zu fördern und zu ergänzen sowie ihre Allgemeinbildung zu erweitern Wenn möglich, sind für betriebswirtschaftlichen und fachtheoretischen Unterricht Leistungsgruppen zur Förderung einzurichten.

TERTIÄRER BILDUNGSSEKTOR

Zu den tertiären Bildungseinrichtungen zählen in Österreich die
- Universitäten,
- Fachhochschulen und
- Pädagogischen Hochschulen.

Für den Besuch ist ein Studienberechtigungszeugnis (meist das Maturazeugnis) nötig.

Universität

Öffentliche Universitäten gibt es in Österreich in der Bundeshauptstadt Wien (9), in den Landeshauptstädten Linz (2), Salzburg (2), Graz (4), Innsbruck (2) und Klagenfurt, sowie in Leoben. Auf eigener gesetzlicher Grundlage beruhen die Universität für Weiterbildung Krems und das Institute for Science and Technology Austria (IST Austria) in Gugging (Niederösterreich).

Daneben gibt es staatlich akkreditierte Privatuniversitäten. Neben dem Studienberechtigungszeugnis ist manchmal auch eine Zulassungs- oder Aufnahmeprüfung nötig (etwa bei medizinischen Studien). Die Regelstudiendauer für das Diplomstudium liegt meist zwischen acht (Rechtswissenschaften) und zwölf Semestern (Medizin). In der Praxis ist die durchschnittliche Studiendauer aber um etliches höher (dreizehn Semester bei Rechtswissenschaften, siebzehn bei Medizin).

Fachhochschule

Fachhochschulen gibt es in Österreich seit 1994. Während die Universitätsstudien in vielen Fällen eher forschungsorientiert sind, überwiegt bei Fachhochschulen die Anwendungsorientierung. Diplomstudiengänge an Fachhochschulen dauern in der Regel vier Jahre (acht Semester), wobei in einem Semester, meist im vorletzten, ein qualifiziertes Berufspraktikum zu absolvieren ist und im letzten Semester wegen der Diplomarbeit weniger Lehrveranstaltungen stattfinden. Bachelorstudien sind in der Regel dreijährig, Masterstudien dauern zwei Jahre. An Fachhochschulen herrscht generell Anwesenheitspflicht, es gibt einen fixen Stundenplan und festgelegte Prüfungstermine. Die Studienplätze sind limitiert (meist zwischen 15 und 150 Studenten pro Jahrgang), die Bewerber werden einem mehrteiligen Auswahlverfahren unterzogen, das jede FH selbst festlegt. Zu diesem gehören meist eine schriftliche Bewerbung, ein schriftlicher Intelligenz- oder Eignungstest, eine Präsentation und ein persönliches Gespräch. Im Anschluss an eine Fachhochschule kann auch ein Doktoratsstudium an einer Universität begonnen werden. Wenn die Studiendauer des Fachhochschul-Studienganges kürzer ist als die Regelstudienzeit des entsprechenden Studiums an der Universität, verlängert sich das Doktoratsstudium um die Differenz der Studiendauer.

Pädagogische Hochschule

An Pädagogischen Hochschulen können insbesondere folgende Studienrichtungen absolviert werden:
• Lehramt für Volksschulen (Volksschullehrer)
• Lehramt für Hauptschulen (Hauptschullehrer)
• Lehramt für Sonderschulen (Sonderschullehrer)
• Informations- und Kommunikationspädagogik - Lehramt für den Fachbereich Information und Kommunikation an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
• Lehramt für Polytechnische Schulen.