Rechtswirkung von Eintragungen

Rechtliche Bedeutung

Eintragungen im Wasserbuch (genauer: in der Evidenz) haben eine besondere Beweiskraft: sie gelten grundsätzlich als richtig, sofern sie mit dem Grundbuch nicht im Widerspruch stehen.

Es ist aber möglich, jederzeit den Beweis der Unrichtigkeit der Eintragung anzutreten. Eine falsche Eintragung im Wasserbuch kann nicht zum Erwerb eines Wasserrechts führen (keine rechtsgestaltende Wirkung der Wasserbucheintragung).

Das Wasserbuch dient zur Information, welche Wasserrechte oder Einschränkungen (Verordnungen) es in einem Verwaltungsbezirk oder in einer Gemeinde gibt.

Wasserbucheintragungen spielen daher im Vorfeld und im Rahmen eines wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens eine große Rolle:

  • In einem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung sind alle möglicherweise von dem Vorhaben betroffenen Wasserberechtigten anzugeben. Dies geschieht zweckmäßigerweise durch Einsichtnahme in das Wasserbuch.

  • Alle im Wasserbuch eingetragenen Wasserberechtigten, in deren Rechte durch das Vorhaben eingegriffen werden soll, sind zu einer im Laufe des Verfahrens stattfindenden mündlichen Verhandlung persönlich zu laden.

  • Die Wasserrechtsbehörde darf eine wasserrechtliche Bewilligung nur dann erteilen, wenn bestehende Wasserrechte nicht verletzt werden. Zwar kann auch auf andere Weise als durch Eintragung im Wasserbuch der Bestand eines Wasserrechtes nachgewiesen werden. In der Praxis bedeutet die Eintragung im Wasserbuch aber natürlich einen Hinweis für die Behörde, in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren die Beeinträchtigung eines im Wasserbuch eingetragenen Rechts zu prüfen.