Beschreibung Wasserbuch

Öffentliches Verzeichnis der Wasserrechte

Das Wasserbuch ist - ähnlich wie das Grundbuch - ein öffentliches Buch, in das jedermann Einsicht nehmen kann. Es ist vom jeweiligen Landeshauptmann des Bundeslandes getrennt für jeden Verwaltungsbezirk zu führen.

Inhalt

In das Wasserbuch sind einzutragen:

  • im Wesentlichen alle bestehenden Wasser(benutzungs)rechte des Bezirkes

  • Deponien

  • eine Übersicht über Wassergenossenschaften und Wasserverbände

  • gewisse Anordnungen der Wasserrechtsbehörden, wie z.B. Wasserschutz- und Schongebiete

  • die Grenzen der (30-jährlichen) Hochwasserabflussgebiete

Bestandteile

Das Wasserbuch besteht aus der

  • Evidenz der Wasser(benutzungs)rechte und Deponien

  • der Urkundensammlung sowie den erforderlichen Kartenwerken und Hilfsmitteln. 

Die Evidenz enthält die wesentlichen Angaben über das Wasserrecht, wie z. B.
- Name und Anschrift des Berechtigten
- das betroffenes Gewässer
- die Lage der Wasserbenutzung
- die Dauer der Bewilligung
- den Umfang des Wasserrechtes und
- die Liegenschaft oder Betriebsanlage, mit der das Recht verbunden ist.

In der Urkundensammlung finden Sie die Bescheide, Projekte und andere Unterlagen der Wasserbucheintragungen des Bezirks.