Reisen mit Pflanzen

Einfuhrbestimmungen sind zu beachten!

Anlässlich der Einfuhr (einschließlich der Durchfuhr) von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen, Obst, Holz, Saatgut, Erde und Kompost sind bestimmte Beschränkungen zu beachten.

Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Holz, Saatgut, Erde, Kompost u. Ä. aus einem Nicht-EU-Staat müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Pflanzenschutzdienst an der Grenze untersuchen lassen.
- Die Einreise ist nur bei jenen Zollstellen möglich, bei denen ein solcher Dienst eingerichtet ist. 
- Bereits vor der Ausreise müssen Sie die Registrierung bei der dafür zuständigen Dienststelle des Pflanzenschutzdienstes beantragen.
- Außerdem benötigen Sie ein, von der zuständigen ausländischen Stelle,ausgestelltes Pflanzengesundheitszeugnis.

Ausnahmen:
- bestehen lediglich für 50 Stück Schnittblumen mit Ursprung in europäischen Ländern und den Ländern des Mittelmeerraumes pro Personvorausgesetzt, dass diese 
- nicht zu erwerbsmäßigen Zwecken dienen und 
- keine Gefahr einer Ausbreitung von Schadorganismen besteht.

Für Waren mit Ursprung in außereuropäischen Ländern (ausgenommen Mittelmeerländer) bestehen keine Ausnahmebestimmungen

Bitte beachten Sie
in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla phytosanitär als Drittländer gelten.

Aus phytosanitären Gründen bestehen auch Einfuhrverbote, generell z. B. generell für
- Zitruspflanzen oder
- Weinreben.
Das bedeutet eine Einfuhr dieser Waren kann unter keinen Umständen erfolgen.

Achten Sie auch auf allfällige artenschutzrechtliche Bestimmungen (siehe dazu unten)!

Invasive gebietsfremde Arten - Einfuhrverbot

Bestimmte Pflanzen sowie fortpflanzungsfähige Teile solcher Pflanzen (Samen, bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen) können auch deshalb einem Einfuhrverbot unterliegen, weil es sich um invasive gebietsfremde Arten handelt.

Gebietsfremd ist eine Art, die aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet heraus in die EU eingebracht wurde und hier auch überleben und sich anschließend fortpflanzen kann.

Invasiv ist eine gebietsfremde Art, wenn deren Einbringung oder Ausbreitung die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen gefährdet oder nachteilig beeinflusst. Außerdem können invasive gebietsfremde Arten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft haben.

Deshalb wurde die Einfuhr von bestimmten Pflanzen sowie von deren fortpflanzungsfähigen Teilen in die EU verboten.

Details und weiterführende Informationen

siehe auf der Homepage des Umweltbundesamtes

http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/naturschutz/artenschutz/neobiota/.

Zum Thema Artenschutz siehe den Menüpunkt

Tierhaltung & Tierschutz - Unterpunkt Artenschutz auf dieser Homepage!