Flugsicherheitszone Flughafen Wien-Schwechat

Ende 2020/Anfang 2021 haben alle Eigentümer/innen vom Grundbuch ein Schreiben erhalten, indem ihnen mitgeteilt wurde, dass ihr Grundstück in der Sicherheitszone des Flughafens Wien-Schwechat liegt. 

Rechtsgrundlage

Mit Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Festlegung der Sicherheitszone für den Flughafen Wien-Schwechat wird ein Großteil unseres Gemeindegebietes zur Flugsicherheitszone erklärt.

Die Grundstücke unserer Gemeinde gehören zur Fläche „D“.

Luftfahrthindernisse iSd. § 85 Bundesgesetz vom 2. Dezember 1957 über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz – LFG), BGBl. Nr. 253/1957 idgF.

Luftfahrthindernisse bedürfen nicht nur einer baubehördlichen, sondern auch luftfahrtbehördlich Genehmigung. Luftfahrthindernisse sind alle Bauwerke mit einer Höhe von mehr als 120 Meter. Da solche Bauwerke aufgrund unseren Bebauungsbestimmungen ohnedies nicht errichtet werden dürfen, hat diesbezüglich die Flugsicherheitszone keine Bedeutung für unseren Ort.

Anlagen mit optischer oder elektrischer Störwirkung (§ 94 LFG)

Auch derartige Anlagen dürfen nur mit luftfahrtbehördlicher Genehmigung errichtet werden, sofern diese
- eine Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt
- eine Beeinträchtigung von ortsfesten Einrichtungen der Luftraumüberwachung herbeiführen könnten.

Die diesbezügliche Beurteilung obliegt der Austro Control GmbH.

Anlagen mit Störwirkung können sein:
- Photovoltaikanlagen, insbesondere solche mit einer Fläche von mehr als 100 m2;

Verbotene Verhaltensweisen

Ab 31.12.2028 ist überdies verboten:
- das Steigenlassen von Fesselballonen, Drachen und Kleinluftballonen innerhalb von Sicherheitszonen und unterhalb von Sicherheitszonen;
 - das Abbrennen von Feuerwerken ab der Kategorie F3 innerhalb von Sicherheitszonen während der Flugplatzbetriebszeiten;
- die Verwendung bestimmter Laser (siehe ÖVE/ÖNORM EN60825-1+A1+A2)

Weiterführende Information

https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/luftfahrt/recht/sicherheitszonen/wien.html
https://www.austrocontrol.at

Siehe auch das angeschlossene Schreiben des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) als Oberster Zivilluftfahrtbehörde zur Sicherheitszone Flughafen Wien vom 20.1.2021.


Weitere Informationen zum runterladen:

Allgemeine Information
- LFG, Fassung vom 19.01.2021

- Informationsschreiben des Bundesministeriums für Klimaschutz

start_200203 Sicherheitszonenplan Wien Anhang1a Vorderseite
- start 200203 Sicherheitszonenplan Wien Anhang 1b Rückseite

- start 200203 Sicherheitszonen Verordnung FH Wien Publikation