NÖ Wohnkostenzuschuss noch bis 31.12.2023 beantragen

Wohnkostenzuschuss

Seit 23. Oktober kann der NÖ Wohnkostenzuschuss des Landes Niederösterreich beantragt werden. Den NÖ Wohnkostenzuschuss erhalten jene Haushalte, deren Einkommen folgende Grenzen nicht übersteigt: 20.000 Euro für eine Person mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und 50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person.

Die Antragstellung ist noch bis 31.12.2023 unter folgendem Link möglich:

https://www.noe.gv.at/noe/Wohn-_und_Heizkostenzuschuss/Wohnkostenzuschuss.html

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Antrag (siehe Link unten) auszufüllen und per Mail an:

wohn-heizkostenzuschuss@noel.gv.at oder per Post an untenstehende Adresse zu retournieren:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung Landhausplatz 1 3109 St. Pölten


Das Antragsformular liegt auch im Gemeindeamt auf. Die Mitarbeiter:innen im Bürgerservice helfen im Bedarfsfall gerne bei der Antragsstellung.

Weitere Informationen zum NÖ Wohnkostenzuschuss:

http://noe.gv.at/noe/Wohn-_und_Heizkostenzuschuss/Wohnkostenzuschuss.html


Antragsformular_NÖ_Wohnkostenzuschuss.pdf herunterladen (0.02 MB)

NOe_Wohnkostenzuschuss_Richtlinien_inkl._DSGVO.pdf herunterladen (0.12 MB)