Im März 2001 wurden die ersten Online-Amtswege freigeschaltet. Seit diesem Zeitpunkt ist es möglich, Verwaltungsverfahren (wie etwa Ausstellung einer Geburts- oder Heiratsurkunde, Beantragung von Pension und Kinderbetreuungsgeld, Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung) in bestimmten Gemeinden/Bezirkshauptmannschaften über Amtsweg online elektronisch abzuwickeln.
Die Hauptkriterien für die Auswahl der Verfahren sind der Nutzen für Bürgerinnen/Bürger und Behörden sowie ausreichende Frequenz und einfache Umsetzung. Die Zahl der Partnerbehörden ist von ursprünglich fünf auf mittlerweile über 1.000 herangewachsen und wächst stetig weiter.
Seit dem Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes am 1. März 2004 kann für die Erledigung von Amtswegen auch die Bürgerkarte (Chipkarte oder Handy-Signatur) verwendet werden. Sie ermöglicht es, Anträge elektronisch zu signieren. Dadurch können Amtswege vollständig am Bildschirm abgewickelt werden.
HELP.gv.at bietet mit "Online-Amtswege" die Möglichkeit, Verwaltungsverfahren auf dem elektronischen Weg abzuwickeln und fungiert somit als Vermittler zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern.
Dabei stellt HELP.gv.at ein Web-Formular zur Verfügung, welches am Bildschirm auszufüllen ist. Nach Betätigung des Sendebuttons werden die eingegebenen Daten der Behörde in ihrer elektronischen Einlaufstelle zur Verfügung gestellt.
Anschließend erhält die Benutzerin/der Benutzer eine Sendebestätigung und die zuständige Behörde eine E-Mail, dass ein neuer Antrag eingelangt ist. (Der Abruf der Daten erfolgt durch einen Download oder über eine XML-Schnittstelle.)