Zuweisung einer Grabstelle
Um die Zuweisung einer Grabstelle ist bei der Gemeinde unter Angabe
- der gewünschten Grabart,
- der örtlichen Lage der Grabstelle
anzusuchen.
Die Gemeinde hat die Grabstelle mit Bescheid zuzuweisen.
Im Bescheid sind
- die Grabstelle,
- die Grabart und
- die Dauer des Benützungsrechts mit dem Zeitpunkt des Ablaufes des Benützungsrechts
anzuführen.
Darf der Antrag auf Zuweisung abgewiesen werden?
Der Antrag auf Zuweisung einer Grabstelle darf nicht abgelehnt werden, wenn es sich
- bei dem oder der Verstorbenen um ein Gemeindemitglied oder
- ein langjähriges ehemaliges Gemeindemitglied handelt oder
- der Todesfall im Gemeindegebiet eingetreten ist oder
- in der Gemeinde des oder der Verstorbenen kein Friedhof vorhanden ist.
Darüber hinaus dürfen Anträge nur abgelehnt werden, wenn der Gemeinderat wegen der begrenzten Belagsmöglichkeit der Friedhöfe und im Hinblick auf den eigenen Bedarf der Gemeinde die Sperre der Gemeindefriedhöfe für Gemeindefremde generell beschlossen hat und dieser Beschluss ortsüblich kundgemacht worden ist.