Die ÖNORM B 3113 ist am 1. Februar 2018 neu erschienen und bestimmt im Wesentlichen Folgendes (Auszug):
Grabsteine
Für Grabsteine gilt eine Mindestnenndicke von 10 cm.
Grabumrandungen (Einfassungen)
Grabumrandungen sind nach statischen Erfordernissen zu bemessen. Mindestnennbreite 10 cm, Urnenanlagen 8 cm.
Eine vertikale Einzellast von 3 kN in Balkenmitte ist anzunehmen.
Teil- und Vollabdeckungen
Grababdeckungen sind nach statischen Erfordernissen zu bemessen.
Mindestnenndicke 4 cm, bei Urnengräbern 3 cm.
Eine Flächenlast (Verkehrslast) von 3 kN/m2 ist anzunehmen.
Verbindungen von Denkmal, Sockel und Einfassung
- Für gemischt-schlüssige Verbindungen von Denkmal, Sockel und Einfassung sind Dübel aus geeignetem Edelstahl zu verwenden.
- Die einzelnen Teile der Grabumrandung sind untereinander kraftschlüssig zu verbinden.
- Soweit statisch erforderlich, ist der Sockel ebenfalls mit der Grabumrandung oder dem Fundament kraftschlüssig zu verbinden.
Standsicherheit
Um eine Grabanlage standsicher aufzustellen, sind die Werte des EDV-Programms "Standsicherheit von Grabdenkmalen" heranzuziehen.
regelmäßige Prüfung
Durch die Anwendung der vorliegenden ÖNORM ist sichergestellt, dass keine Gefährdung von Personen gegeben ist. Da Grabanlagen der Witterung und anderen Einwirkungen (z. B. Nutzung und Pflege) ausgesetzt sind und diese die Standsicherheit beeinträchtigen können, sollte der Kippsicherheitsnachweis der Grabanlage in regelmäßigen Abständen durch den befugten Steinmetzmeister überprüft werden.
Der Prüfablauf ist nachvollziehbar mit einem Prüfprotokoll zu dokumentieren.
regelmäßige Wartung und Instandhaltung
Die wiederkehrende Überprüfung des Kippsicherheitsnachweises der Grabanlage durch den Steinmetzmeister obliegt dem Nutzungsberechtigten des Grabes.
Außergewöhnliche Einwirkungen (wie "Rüttelproben", das Abstützen von Containern oder Baggern, Auflasten durch Erdaushub u. dgl.) wie auch Naturkatastrophen können zu einer Überbeanspruchung des Denkmals führen und dessen Standsicherheit beeinträchtigen.