Friedhofsordnung

Gemeinde hat Friedhofsordnung zu erlassen

Für jeden Friedhof ist vom Rechtsträger eine Friedhofsordnung zu erlassen, die alle zum ordnungsgemäßen Betrieb des Friedhofes notwendigen Regelungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Gesetzes zu enthalten hat.

Die Friedhofsordnung, die am Friedhof oder Gemeindeamt aufzulegen ist, hat insbesondere nähere Bestimmungen zu enthalten über:

-

die Einteilung, Art und Beschaffenheit, Ausgestaltung und Erhaltung von Grabstellen und Grabdenkmälern,

-

die Benützungsrechte an Grabstellen,

-

die Mindestruhefrist,

-

Grababstände,

-

Vorschriften betreffend das Verhalten im Friedhof sowie

-

Bestimmungen über die Verwaltung des Friedhofes.

Die Friedhofsordnung für unseren Friedhof

Die Verordnung der Bürgermeisterin der Marktgemeinde Biedermannsdorf mit der gemäß § 24 Abs. 1 des NÖ Bestattungsgesetzes 2007, LGBl. 9480, eine FRIEDHOFSORDNUNG für den Friedhof der Marktgemeinde Biedermannsdorf erlassen wird, finden Sie hier:  Friedhofsordnung_2023[1].pdf herunterladen (4.24 MB)