Bestattungsarten

Zulässige Arten der Bestattung

Bestattungsarten sind die
- Erdbestattung
- die dieser gleichgestellte Urnenbestattung
- und die Feuerbestattung.

Wer entscheidet über die Art der Bestattung?

Die Bestattungsart und der Bestattungsort richten sich
- nach dem Willen des oder der Verstorbenen;
- liegt keine Willenserklärung vor, steht den nahen Angehörigen, die für die Bestattung Sorge tragen, das Recht zu, die Art der Bestattung zu bestimmen;
- sind nahen Angehörigen, die für die Bestattung Sorge tragen, nicht vorhanden, oder üben sie das Recht nicht innerhalb der gesetzlichen Frist aus, oder kann dem Willen des oder der Verstorbenen mangels Kostendeckung nicht nachgekommen werden, ist die Leiche zu bestatten.