Die über mehr als zwei Jahre laufenden Arbeiten am Örtlichen Entwicklungskonzept (OEK), als Grundlage für die weitere Entwicklung unseres Ortes, wurden im Jahr 2017 abgeschlossen und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.
Grundlagen des OEK
Basis für das beschlossene OEK waren umfassende Erhebungen über die derzeitige Siedlungsstruktur, den Verkehr und die Verkehrsentwicklung sowie eine strategische Umweltprüfung. Damit wird sichergestellt, dass sich unser Ort so entwickelt, dass das Verkehrsaufkommen im Ort möglichst nicht erhöht und auf die Umwelt entsprechend Rücksicht genommen wird.
Leitziele bei der Erarbeitung des OEK
Leitziele bei der Ausarbeitung des OEK waren die Bewahrung und der Ausbau der strukturellen Stärken unserer Gemeinde, insbesondere in Hinblick auf eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität, Weiterentwicklung der Gemeinde als hochwertiger Wohn- und Betriebsstandort, flächensparende Siedlungsentwicklung und Stärkung des Ortskerns.
Maßnahmen zur Zielerreichung
Zur Erreichung dieser Zielsetzungen haben wir Maßnahmen definiert, um diese auch erreichen zu können. Folgende sind:
ZIEL 1: Stärkung des Ortszentrums
Das Ortszentrum soll strukturell und funktional gewahrt sowie belebt werden. Mischnutzungen sind in Teilbereichen vorhanden und erwünscht, gleichzeitig sollen gegenseitige Beeinträchtigungen unterschiedlicher Nutzungs-/Widmungsarten vermieden werden. Weiters sollen Anreize zur Nutzung leer stehender Gebäude und zur Erhöhung einer raumverträglichen Nutzungsvielfalt im Ortszentrum gesetzt werden. Die Stärkung von Bereichen mit zentraler Funktion wird als wichtiges Ziel festgelegt. So sollen beispielsweise Bestrebungen, einen Nahversorger im Bereich des Ortszentrums zu etablieren, dem Mangel an innerörtlichen Versorgungsmöglichkeiten entgegenwirken.
ZIEL 2: Nutzung innerörtlicher Baulandreserven
Die Nutzung innerörtlicher Wohnbaulandreserven soll einer flächenhaften Siedlungsentwicklung vorgezogen werden.
ZIEL 3: Mögliche Neustrukturierung der Widmungen im Ortszentrum
Da eine Neu- bzw. Wiederansiedelung von Agrarbetrieben im Ortskern nicht zu erwarten ist, wird unsererseits mittel- bis langfristig eine Neustrukturierung der Bauland-Widmungen nicht mehr landwirtschaftlich genutzter BA-Widmungsflächen im Ortszentrum angestrebt.
ZIEL 4: Flächen für kurz- und mittelfristige Siedlungserweiterungen
Aufgrund der räumlichen Konzentration und der Widmungsverhältnisse – die Flächen sind Großteils als BW-Aufschließungszone gewidmet – sollen diese Flächen vorrangig für Siedlungserweiterungen herangezogen werden.
ZIEL 5: Entwicklungsflächen für langfristige Siedlungserweiterungen
Nordwestlich des Ortskerns soll ein rund 14,8 ha großes Areal als Siedlungserweiterungsgebiet für wohnbauliche Zwecke ausgewiesen werden.
ZIEL 6: Potenzialflächen mit Vorbehalt für mittel- bis langfristige Siedlungs- bzw. Baulanderweiterungen
Unser Ort verfügt an seinen Ortsrändern über Flächen, die aufgrund ihrer Lage mittel- bis langfristig als mögliche Siedlungserweiterungsflächen für eine (Wohn) Bauland-Entwicklung in Betracht zu ziehen sind.
ZIEL 7: Gemeindeinterne Siedlungsgrenzen
Die Erhaltung eines kompakten Siedlungskörpers ist ein vorrangiges Ziel des Entwicklungskonzeptes. Bestehende räumliche Struturen sollen dabei Beachtung finden. Um klare Abgrenzungen von Siedlungsbereichen gegenüber der freien Landschaft zu erhalten bzw. siedlungsnahe Grünräume zu sichern, haben wir uns entschlossen, in Teilbereichen selbst Siedlungsgrenzen festzulegen. Diese gemeindeinternen Siedlungsgrenzen weisen einen langfristigen Planungscharakter auf.
ZIEL 8: Potenzielle zentrumsnahe Konversionsfläche
Das Areal mit der bestehenden Widmung BS-Sonderschule steht nunmehr im Eigentum der BIG, die Einrichtungen stehen leer. Eine mögliche Umwidmung des Areals ist an ein mit uns abgestimmtes Nutzungskonzept gebunden. Die Flächen bieten hohes Potenzial für eine innerörtliche Nachverdichtung und eine nachhaltige Stärkung des Ortskerns.
ZIEL 9: Erhaltung bzw. harmonische Weiterentwicklung der ortsbildprägenden Siedlungs- und Bebauungsstruktur im Ortszentrum
Im Ortskern sollen die charakteristischen historischen dörflichen Strukturen und Besonderheiten, wie z. B. geschlossene Bebauung und Baukörperstellung (insb. der Haken- und Zwerchhöfe) im Straßen raum erhalten bzw. harmonisch weiter entwickelt werden.
ZIEL 10: Mobilisierung von Betriebsbauland-Reserven
Um eine widmungskonforme Flächennutzung um setzen zu können, müssen die entsprechenden Freigabebedingungen erfüllt werden. Im Entwicklungskonzept werden keine weiteren Flächen für Betriebsgebietserweiterungen vorgesehen, um die bestehenden Baulandreserven zeitnah zu aktivieren.
ZIEL 11: Entflechtung kleinräumiger Nutzungsstrukturen mit Konfliktpotenzial
Hier werden wir die weiteren strukturellen örtlichen Entwicklungen beobachten. Durch ein raumverträgliches Gesamtkonzept sollen gegenseitige Beeinträchtigungen unterbunden werden und gegebenenfalls ein neues Nutzungs- und Widmungsgefüge initiiert werden.
ZIEL 12: Erhaltung und Weiterentwicklung landschaftsgliedernder Strukturen, Verbesserung der naturräumlichen Ausstattung der Agrarlandschaft, insbesondere durch folgende Maßnahmen
Schwerpunkt der künftigen Siedlungsentwicklung auf innerörtlicher Nachverdichtung und vorrangiger Nutzung bestehender Baulandreserven; Fortführung des kompakten Siedlungskörpers bei der Festlegung von WohnbauIanderweiterungsflächen; Ausweisung wichtiger Erholungs- und Landschaftsachsen; Ausweisung von Flächen zur vorrangigen Erhaltung der offenen Kulturlandschaft bzw. der landwirtschaftlichen Nutzung; Präzisierung der Funktion bestehender Grüngürtelwidmungen mittels entsprechender Zusatzbezeichnungen; Neuausweisung von landschaftsbildprägenden Gehölzstrukturen entlang von Gewässern als Grünland- Grüngürtel.
ZIEL 13: Erhaltung wichtiger Erholungs- und Landschaftsachsen
Unser Ort verfügt mit dem Krottenbach, dem Mödlingbach, deren Uferbegleitvegetation und begleitenden Wegestrukturen sowie der Schönbrunner Allee über linienförmige Grün- und Landschaftsachsen, die sowohl der Erholung der Bevölkerung dienen, als auch raumgliedernde Wirkung entfalten. Die Qualitäten der Grünverbindungen und Landschaftsachsen sollen erhalten werden.
ZIEL 14: Erhaltung der offenen Kulturlandschaft bzw. der landwirtschaftlichen Nutzung
Die Gemeindeflächen sollen in den ausgewiesenen Bereichen durch eine adäquate Flächenwidmung gewahrt bleiben. Die Förderung der landwirtschaftlichen Nutzung soll dabei im Vordergrund stehen. Weiters soll darauf Bedacht genommen werden, die Zugänglichkeit für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge auch künftig zu sichern. Zudem soll das (landwirtschaftliche) Wegenetz erhalten werden, um nicht nur der landwirtschaftlichen Nutzung, sondern auch Freizeit- und Erholungsbedürfnissen unserer Bevölkerung zu dienen. Bestehende Verknüpfungen bzw. Anknüpfungspunkte zu Grünräumen der benachbarten Gemeinden sollen gesichert werden.
ZIEL 15: Klare Abgrenzung des Siedlungsraums bzw. Eingrünung von Baulandflächen gegenüber der freien Landschaft
Der Mödlingbach soll als natürliche Begrenzung des Siedlungskörpers bestehen bleiben. Baulandwidmungen südlich des Mödlingbachs sind hintanzuhalten. Bestehende Grünstrukturen sowie Erholungsräume im Nahebereich der bestehenden Uferbegleitvegetation sind zu erhalten und weiter zu entwickeln.